Intransparente Kontokosten bei den Gebühren von Girokonten werden in letzter Zeit immer häufiger kritisiert. Während sich die meisten Menschen wahrscheinlich damit abgefunden haben, dass man sich in nicht allzu ferner Zukunft vom kostenlosen Girokonto wird verabschieden müssen, wollen sie doch wissen, warum und an welcher Stelle die neuen Kosten anfallen.
Erhöhte Gebühren und Kontroversen
Ob Sparkasse, Volksbank oder Sparda Bank: sie alle haben in den letzten Jahren und Monaten an unterschiedlichen Stellen Gebühren erhöht, vorher kostenlose Konten kosten plötzlich einen Monatsbeitrag, Kreditkarten sind plötzlich nicht mehr inklusive uns so weiter. Was diese Institute außerdem gemeinsam haben: Jedes stand mindestens einmal in der Kritik, weil es Kunden nicht ausreichend über Änderungen an Kostenmodellen informiert hat.
Welche Kontokosten werden am häufigsten erhöht?
Nach unseren Beobachtungen – von z.B. dem Direktkonto der Volksbank – haben sich in den letzten Jahren insgesamt drei Hauptpunkte, an denen Banken die Gebühren für den Kunden erhöhen, herauskristallisiert:
Erstens sind das natürlich die pauschalen Kontogebühren, die im Durchschnitt um 1 bis 3 Euro erhöht werden.
Zweitens haben mittlerweile die allermeisten Banken Gebühren für Überweisungen in Papierform eingeführt. Diese belaufen sich etwa 50 Cent bis 2,50 Euro pro Transaktion.
Der dritte Punkt ist die Girokarte, die früher praktisch immer inklusive war, heute aber bei einigen Instituten zwischen 5 und 10 Euro im Jahr kostet.
Neue Finanzvorschriften
Nach dem ein oder anderen Rechtsstreit und viel Gegenwehr von Kunden sollen im November 2018 nun endlich Regelungen in Kraft treten, die den Verbraucher besser von undurchsichtigen Kosten schützen. Entscheidend sind dabei vor allem zwei neue Vorschriften für Banken:
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- Vor der Eröffnung eines Girokontos muss dem Kunden eine aktuelle Kostenübersicht zu dem Konto vorgelegt werden
- Einmal jährlich muss dem Kunden eine Gesamtaufstellung aller Kosten geliefert werden
Natürlich verhindern diese Regelungen Kostenerhöhungen nicht komplett, allerdings überlegt es sich die Bank beim nächsten Mal vielleicht zweimal, bevor sie Überweisungsgebühren oder ähnliches einführt, in dem Wissen, dass Kunden dies nun sehr viel schneller und einfacher mitbekommen werden.
Durch die neue Informationslage wird es sehr viel einfacher werden, Girokonten sinnvoll zu vergleichen und zu prüfen, ob man zum Beispiel überhaupt die Leistungen auch nutzt, für die man zahlt, oder ob man mit einem anderen Konto nicht günstiger wegkommen würde.
Fazit zu neuen Finanzvorschriften bei Kontokosten
Wenn die Konten unbedingt teurer werden müssen, muss auch Transparent sein, wann und an welcher Stelle dies geschieht. Deswegen sind im Prinzip alle Regelungen zu begrüßen, die hier die Rechte der Verbraucher stärken. Trotzdem besteht weiterhin Ausbaubedarf, so sollte genauer festgelegt werden, welche Kosten zulässig sind und welche nicht, wie es Beispielsweise mittlerweile bei Gebühren für m-TAN Überweisungen passiert ist – Diese sind mittlerweile verboten.

Wir betrachten alle Themen gemeinsam und tauschen uns dazu aus. Denn nur viele Augen sehen alles! Das bedeutet mutual und macht Artikel damit neutraler, objektiver und transparenter.
4 Antworten
Ab wann müssen Banken diese Entgeltaufstellung bekanntgeben? Habe für 2019 keine erhalten.
Guten Tag,
das Gesetz ist bereits in Kraft, am besten wenden Sie sich also direkt an Ihre Bank, Sie können die Aufstellung auch in schriftlicher Form verlagen.
Beste Grüße
die Redaktion
Ich habe bei meiner Sparkasse um eine Jahresaufstellung hinsichtlich der mir in Rechnung gestellten Kosten – wie im Artikel ausgeführt – beantragt. Unter Berufung auf die vierteljährlichen Kontoauszüge wird die Auskunft verweigert. Mich würde daher sehr interessieren, wo ich „die neuen Finanzvorschriften“ finde. Vielen Dank
Hallo Herr Trenkler,
die besagten Vorschriften finden sich in der neusten Version des Zahlungskontengesetzes: https://www.gesetze-im-internet.de/zkg/
genauer handelt es sich um § 10: „Entgeltaufstellung während und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses“
Mit besten Grüßen
die Redaktion