+++[Info Text] 20 Jahre Tagesgeldzinsen analysiert. HIER hat die mutual Redaktion etwas entdeckt.+++

Bausparvertrag erben? Das passiert, wenn der Bausparer verstirbt

Artikel wurde 2 Mal aktualisiert

Letztes Update 22. Mai 2024

mutual Netzwerk
Erben Bausparvertrag vererben

Vor Jahren wurde ein Bausparvertrag abgeschlossen und nun verstirbt eine Person: Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn der Todesfall eintritt? Wie Sie einen Bausparvertrag erben, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wie Sie den Bausparvertrag vererben, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Was Sie wissen müssen

  • Der Bausparvertrag wird gemäß der gesetzlichen Erbfolge zwischen den Erben erster bis dritter Ordnung und dem Ehepartner aufgeteilt.
  • Wenn ein Begünstigter für den Todesfall festgelegt wurde, geht der Bausparvertrag auf diese Person über.
  • Ein Testament bestimmt den Erben, andernfalls greift die gesetzliche Erbfolge.
  • Der Bausparvertrag kann geerbt und weitergeführt oder aufgelöst werden.
  • Das Guthaben auf dem Bausparvertrag gehört zum Nachlass, es gibt jedoch einen „Trick“, um es vom Nachlass zu trennen.
  • Als Bausparvertrag Erbe können Sie das Bausparguthaben auszahlen lassen und haben Anspruch auf Bonuszinsen und staatliche Förderungen.
  • Beim Auszahlen des Bausparguthabens ist Erbschaftssteuer zu beachten.
  • Bei Eheleuten ist der Ehepartner automatisch bezugsberechtigt.
  • Bei einer Erbgemeinschaft wird der Bausparvertrag gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge aufgeteilt.

Wie Sie vorgehen können

  • Prüfen Sie den Bausparvertrag und ermitteln Sie den Begünstigten für den Todesfall.
  • Überprüfen Sie das Vorhandensein eines Testaments und klären Sie die Erbfolge.
  • Entscheiden Sie, ob Sie den Bausparvertrag erben und weiterführen oder auflösen möchten.
  • Legen Sie fest, an wen Sie den Bausparvertrag vererben möchten, und dokumentieren Sie dies gegebenenfalls in einem Testament.
  • Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Auszahlung des Bausparguthabens und nehmen Sie Kontakt zur Bausparkasse auf.
  • Beachten Sie die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer.
  • Klären Sie die Bezugsberechtigung bei einem Bausparvertrag mit Ehepartner.
  • Bei einer Erbgemeinschaft finden Sie eine zügige Einigung untereinander und klären Sie die Aufteilung des Bausparguthabens.

Wer erbt den Bausparvertrag?

Wurde nichts anderes festgelegt, wird der Bausparvertrag dem Erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge zugesprochen. Alle Rechten und Pflichten aus dem ursprünglichen Vertrag bleiben erhalten. Der Bausparvertrag wird demnach zwischen den Erben erster bis dritter Ordnung sowie dem/der Ehepartner/in aufgeteilt.

In aller Regel wird bei Abschluss eines Bausparvertrags ein Begünstigter für den Todesfall festgelegt. Der Bausparvertrag geht bei Todesfall auf die begünstigte Person über. Die begünstigte Person muss nicht direkt verwandt mit Ihnen sein.

Das Testament bestimmt: Wurde ein Testament aufgesetzt, dann wird immer die Person als Erbe genommen, die im Testament bestimmt wurde. Die gesetzliche Erbfolge greift nur, wenn kein Testament vorliegt.

Kann man den Bausparvertrag erben und weiterführen?

Ja, dies ist möglich. Sie können den Bausparvertrag auf Ihren Namen übertragen lassen und somit den Bausparvertrag erben und weiterführen.

In vielen Fällen wird der Bausparvertrag vererbt und anschließend aufgelöst, um das angesparte Bausparguthaben zu erhalten.

Vergleichen Sie Bausparverträge: Ein Bausparvertrag ist sinnvoll, wenn Sie sich vor den steigenden Bauzinsen absichern wollen. Schauen Sie in unserem Bausparvertrag Vergleich, um die besten Bausparverträge zu finden.

Kann der Bausparvertrag an eine bestimmte Person vererbt werden?

Ja. Bei Vertragsabschluss wird oft eine begünstigte Person eingetragen, auf den der Bausparvertrag vererbt bzw. übertragen werden kann. Diese Person muss mit der verstorbenen Person nicht verwandt sein.

Im Testament können Sie ebenfalls eine beliebige Person hinterlegen, die den Bausparvertrag erhalten soll.

Hinweis: Vor allem, wenn Sie einen Bausparvertrag als Rentner abgeschlossen haben, sollten Sie frühzeitig daran denken, wer den Bausparvertrag erben soll.

Was passiert mit der Wohnungsbauprämie bei Tod?

Im Wohnungsbau-Prämiengesetz ist genau geregelt, was mit der Wohnungsbauprämie bei Tod des Prämienberechtigten passiert.

Dort heißt es:

„Stirbt der Prämienberechtigte vor dem Ende der Einzahlungsdauer, so kann der Vertrag von seinem Rechtsnachfolger fortgesetzt werden. Das gilt auch, wenn der Vertrag im Wege einer Erbauseinandersetzung auf einen Miterben übertragen worden ist (BFH vom 15.6.1973 – BStBl II S. 737). Die am Ende des Todesjahres gutgeschriebenen Zinsen gehören zu den Bausparbeiträgen des Rechtsnachfolgers. Für die Prämienbegünstigung der Aufwendungen, die vom Fortsetzenden erbracht werden, kommt es allein auf dessen persönliche Verhältnisse an.“

Verstirbt die Person, die den Bausparvertrag abgeschlossen hat, dann können Sie ohne Verlust der Wohnungsbauprämie den Vertrag bereits vor der Bindungsfrist von 7 Jahren auflösen. Als Erbe erhalten Sie also die Wohnungsbauprämie des Verstorbenen.

Sollte der Vertrag weitergeführt werden, dann zählen für alle weiteren Einzahlungen die persönlichen Verhältnisse des Erben.

Warum möchten Sie sich über das "Bausparvertrag erben" informieren?
48 Stimmen

Kann ich einen vererbten Bausparvertrag ausschlagen?

Das Erbe kann grundsätzlich immer ausgeschlagen werden. Einen vererbten Bausparvertrag ausschlagen ist möglich und macht Sinn, wenn sich abzeichnet, dass der Erblasser überschuldet ist.

Gehört Bausparvertrag zum Nachlass?

Das Guthaben auf dem Bausparvertrag ist ein Vermögenswert und geht somit auch in den Nachlass ein.

Jedoch gibt es einen „Trick“, wobei die Bausparsumme nicht dem Nachlass anzurechnen ist und die Erben die gesamte Bausparsumme erhalten können, obwohl der Erblasser überschuldet ist.

Der Trick geht wie folgt: Im Bausparvertrag muss ein Dritter als Begünstigter hinterlegt sein, der kein Erbe ist. Bei einem Todesfall geht der Bausparvertrag als Schenkung an den Begünstigten. Eine nicht vollstreckte und nicht notariell beglaubigte Schenkung kann von den Erben widerrufen werden. Wenn der Begünstigte den vererbten Bausparvertrag nicht vor den Erben annimmt, können die Erben die Schenkung unterbinden. Das Bausparguthaben geht somit an die Erben und gehört nicht zum Nachlass.

Der Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit, trotz hoher Schulden seinen Erben etwas zu hinterlassen.

Achtung: Die Rechtslage kann sich immer ändern und auch dieser „Trick“ ist eine Einzelfallentscheidung. Vor allem, wenn es um das Erbe geht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Im Idealfall klären Sie in einem Testament, welche Person was erben soll, um Komplikationen vorzubeugen.

Wie Guthaben nach dem Bausparvertrag erben auszahlen lassen?

Als Bausparvertrag Erbe haben Sie ein Anrecht darauf, dass Bausparguthaben auszahlen zu lassen. Eventuelle Bonuszinsen, Bausparvertrag staatliche Förderungen oder andere Leistungen stehen Ihnen ebenfalls zu.

Haben Sie einen Bausparvertrag geerbt und sind als Begünstigter bei der Bausparkasse gemeldet, dann meldet sich die Bausparkasse früher oder später bei Ihnen und Sie werden über Ihre Möglichkeiten aufgeklärt.

Sollten Sie nicht kontaktiert werden, lohnt sich ein einfacher Anruf bei der Bausparkasse oder dem Berater des Verstorbenen. Entscheiden Sie sich dafür, den Bausparvertrag zu kündigen, dann wird zumeist ein Formular ausgefüllt und Sie erhalten das Bausparguthaben ausgezahlt.

Hinweis: Erben Sie einen Bausparvertrag, der das Mindestsparguthaben und die passende Bewertungszahl erreicht hat, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif. Sie erhalten zumeist von der Bausparkasse eine Mitteilung, dass Sie das Bauspardarlehen annehmen sollen. Als Bausparvertrag Erbe müssen Sie das Bauspardarlehen nicht annehmen und den Vertrag auch nicht fortführen.

Wird beim Bausparvertrag erben eine Erbschaftssteuer fällig?

Ja. Lassen Sie sich den Bausparvertrag auszahlen, dann ist auf die Auszahlung eine Erbschaftssteuer fällig. Beachten Sie hierzu die Freibeträge.

Sie müssen keine Erbschaftssteuer bezahlen, wenn folgende Freibeträge eingehalten werden:

  • Ehegatten: 500.000€
  • (Stief)-Kinder, Kinder verstorbener (Stief-)Kinder: 400.000€
  • Enkel: 200.000€
  • Eltern, Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Steuerklasse I): 100.000€
  • Eltern, Großeltern bei Schenkungen (Steuerklasse II): 20.000€
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten: 20.000€
  • alle übrigen Personen: 20.000€

Wer passiert mit dem Bausparvertrag bei Eheleuten, wenn es einen Todesfall gibt?

Bei Bausparverträgen wird immer eine bezugsberechtigte Person für den Todesfall hinterlegt. Sind Sie verheiratet und schließen zusammen einen Bausparvertrag ab, dann ist die bezugsberechtigte Person immer automatisch der Ehepartner bzw. Ehepartnerin (gegenseitige Begünstigung). Wünschen Sie, dass eine andere Person als bezugsberechtigt eingetragen wird, so müssen Sie dies ausdrücklich in ein passendes Formular eintragen.

Beispiel LBS

Bei der LBS Ost Bausparkasse gibt es eine Begünstigungserklärung. Dort steht:

„Bei Bausparverträgen, die auf Ehepartner/eingetr. Lebenspartner lauten, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
erklärt wird – Begünstigter der überlebende Ehepartner/eingetr. Lebenspartner (gegenseitige Begünstigung).“

Bei einem Todesfall gehen alle Rechte und Pflichten auf den Begünstigten über. Wie es in den Bedingungen heißt, handelt es sich um eine schenkungsweise Zuwendung.

Was ist bei einer Bausparvertrag Erbgemeinschaft zu beachten?

Wurde ein Testament aufgesetzt, dann regelt das Testament, wem und zu welchen Teilen der Bausparvertrag vererbt wird.

Hatte der Erbe mehrere Kinder, dann haben alle Kinder das gleiche Anrecht auf den vererbten Bausparvertrag. Das Bausparguthaben wird zu gleichen Teilen untereinander aufgeteilt, wenn der Vertrag aufgelöst wird.

War der Erblasser verheiratet, dann gilt das Ehegattenrecht. Der Ehegatte/die Ehegattin ist in erster Ordnung gegenüber den richtigen Erben (Kindern, Enkel) zu einem Viertel an dem Erbe beteiligt. Sind keine Kinder vorhanden, erben die Verwandten zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister des Erblassers) und der Ehegatte/Ehegattin erbt zur Hälfte mit.

Wenn Sie als Erbgemeinschaft einen Bausparvertrag erben, dann beachten Sie außerdem:

  • Zügige Klärung untereinander: Es ist immer angebracht, dass Sie schnell eine Einigung untereinander finden. Im schlimmsten Falle verstirbt eine Person der Erbgemeinschaft. Dies würde dazu führen, dass noch mehr Personen erbberechtigt sind, was zu noch mehr Komplikationen führen kann.
  • Erbgemeinschaft kann Bezugsberechtigte überstimmen: Da das Einsetzen eines Begünstigten im Bausparvertrag oft ohne Gegenleistung erfolgt, handelt es sich um eine Schenkung. Ein Schenkungsversprechen bedarf einer notariellen Form. Wenn keine notarielle Beurkundung vorliegt, das Bausparguthaben von der begünstigten Person nicht angenommen wurde, können die Erben das Bausparguthaben anfordern und die Schenkung widerrufen. Der Begünstigte geht leer aus. Hier gilt also: Wer zuerst kommt, malt zuerst.

Fazit: Ein Bausparvertrag erben zahlt sich aus

Wurde ein Bausparvertrag geerbt, dann entscheiden sich die meisten Erben für die Auszahlung des Bausparguthabens. Je nach Testament oder gesetzlicher Erbfolge hat der hinterbliebene Ehepartner ein Anrecht auf einen Anteil des Guthabens.

Soll der Bausparvertrag weitergeführt werden, ist es ohne Probleme möglich, den Bausparvertrag zu übertragen.

Da das Bausparguthaben bei der Einsetzung eines Dritten nicht in den Nachlass eingeht, ist ein Bausparvertrag durchaus interessant, wenn man überschuldet ist und mit diesem „Schenkungstrick“ dennoch seinen Erben etwas hinterlassen möchte.

Klicken Sie, um den Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 2 Durchschnitt: 5]

3 Antworten

  1. Ihr Artikel hat mich umfassend beraten in eigener Erbschaftsangelegenheit. Vielen Dank dafür. Vermisst habe ich lediglich eine Aussage über den Zeitpunkt der Auszahlung des Guthabens bei „alten“ Verträgen nach Zuteilungsreife und Bindungsfristen. Hängt das von der Willkür der Bausparkasse ab? Die Erbschaftsteuer könnte vorher fällig werden.

    1. Hallo Klaus-D. Greve,

      bei alten Verträgen kann man nur spekulieren, was genau passiert. Jeder Bausparvertrag hat seine eigenen ABB (Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge). Dort ist genau geregelt, wie, was ausgezahlt wird. Rufen Sie am besten bei der Bausparkasse an, schildern den Fall und erkundigen sich dort. Dort wird Ihnen sicherlich geholfen.

      Liebe Grüße und vielen Dank!
      die Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema