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Bausparvertrag kündigen: Bausparer vorzeitig auflösen | Alle Infos

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Letztes Update 6. Juni 2023
Kündigung Bausparvertrag Bausparvertrag vorzeitig kündigen

Sie denken darüber nach, ihren Bausparvertag zu kündigen? Wir klären Sie darüber auf, wann es Sinn macht einen Bausparvertrag zu kündigen oder vorzeitig aufzulösen und wie Sie finanzielle Einbußen umgehen.

Was Sie wissen müssen

  • Es sollte gut überlegt werden, ob ein Bausparvertrag gekündigt werden soll, da finanzielle Nachteile drohen.
  • Ein Bausparvertrag kann vorzeitig aufgelöst werden, wenn der Traum vom Eigenheim geplatzt ist, das Geld anderweitig benötigt wird oder eine bessere Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde.
  • Bei der Kündigung während der Ansparphase erlischt der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen, es können jedoch Maßnahmen ergriffen werden, um den Bausparer früher zuteilungsreif zu machen.
  • In der Darlehensphase kann der Bausparvertrag ohne Frist gekündigt werden, wenn eine günstigere Finanzierungsmöglichkeit gefunden wurde oder ein Wechsel der Bausparkasse gewünscht wird.
  • Bei vorzeitiger Kündigung können staatliche Förderungen wie die Wohnungsbau-Prämie und die Arbeitnehmersparzulage verloren gehen.
  • Bei einem Wohn-Riester-Vertrag geht die staatliche Förderung verloren, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird.

Wie Sie vorgehen können

  • Den Bausparvertrag können Sie entweder mit einem vorgefertigten Formular der Bausparkasse oder per formlosem Schreiben kündigen.
  • Je nach Phase des Bausparvertrags gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.
  • Bei Kündigung in der Ansparphase können Kosten in Form von Vorfälligkeitsentschädigung oder Auszahlungsabschlag anfallen.
  • Nach Erhalt und Bestätigung der Kündigung erfolgt die Auszahlung des Guthabens innerhalb von sechs Monaten.
  • Bei Kündigung in der Darlehensphase kann das Baudarlehen plus Zinsen auf einen Schlag oder in Raten zurückgezahlt werden.
  • Bei einem Wohn-Riester-Vertrag kann der Vertrag beitragsfrei gestellt oder zu einem anderen Anbieter bzw. Vertrag gewechselt werden.

Wann macht es Sinn, den Bausparvertrag zu kündigen?

Sie haben vor vielen Jahren ihren Bausparvertrag abgeschlossen und haben fleißig gespart. Nun sind sich nicht mehr sicher, ob ein Bausparvertrag sinnvoll ist und denken darüber nach, diesen aufzulösen?

Sie sollten es sich gut überlegen, ob Sie Ihren Bausparvertrag kündigen wollen, denn es können finanzielle Nachteile drohen. Gerade wenn Sie ihren Bausparvertrag vorzeitig auflösen, haben sich geleistete Abschlussgebühren und Kontoführungsgebühren negativ auf Ihr Sparguthaben ausgewirkt.

Ist Ihr Traum vom Eigenheim geplatzt oder wird das im Bausparvertrag angesparte Geld anderweitig benötigt, so macht es Sinn, den Bausparer vorzeitig aufzulösen. Auch wenn Sie plötzlich zu viel Geld gekommen sind oder eine bessere Finanzierungsmöglichkeit für Ihr Bauprojekt gefunden haben, lohnt sich die Auflösung des Vertrags.

Planen Sie weiterhin einen Eigenheimbau und haben Sie nicht allzu viel Geld auf der hohen Kante, so ist es empfehlenswert, ihren Bausparvertrag weiterzuführen, da Sie somit einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen und staatliche Förderungen haben.

Wie kann ich meinen Bausparvertrag kündigen?

Wollen Sie ihren Bausparvertrag auflösen, so können Sie das entweder per vorgefertigtem Formular der Bausparkassen oder per formlosem Schreiben. Hier finden Sie eine Vorlage dazu. Darin enthalten sein sollten Name, Anschrift, Kontoverbindung des Vertragsinhabers sowie Nummer des Bausparvertrags und das Datum der Kündigung. Schicken Sie dies an ihre Bausparkasse und lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen.

Je nachdem, in welcher Phase sich ihr Bausparvertrag befindet, müssen Sie bei der Kündigung Unterschiedliches beachten.

Bausparvertrag auflösen während der Ansparphase

Die Ansparphase ist der Abschnitt ihres Bausparvertrags, in dem Sie mehrere Jahre auf eine festgelegte Mindestbausparsumme sparen (circa 40% – 60% des Darlehens). Der Bausparvertrag ist noch nicht zuteilungsreif, Sie können (noch) nicht über ihr Geld verfügen. Wollen Sie dennoch auf ihr Geld zugreifen, so können Sie den Bausparvertrag innerhalb einer Kündigungsfrist von 3 – 6 Monaten auflösen.

Beachten Sie: Lösen Sie den Bausparvertrag innerhalb der Ansparphase auf und haben Sie die festgelegte Mindestbausparsumme mit passender Bewertungszahl noch nicht angespart, so erlischt der Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. Um dies zu umgehen, können Sie dafür sorgen, dass der Bausparer früher zuteilungsreif ist, indem Sie beispielsweise die Bausparsumme senken oder eine Sondertilgung tätigen.

Kann ich meinen Bausparer kündigen wann ich will? – Kündigungsfrist

Grundsätzlich können Sie ihren Bausparer jederzeit kündigen, egal wie lange Sie schon gespart haben. Die Kündigungsfrist beträgt in der Ansparphase je nach Bausparkasse zwischen drei und sechs Monaten. Wollen Sie die exakte Kündigungsfrist ihrer Bausparkasse herausfinden, so schauen Sie in die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB).

Was kostet die Auflösung meines Bausparvertrages?

Innerhalb der ordentlichen Kündigung fallen keine zusätzlichen Bausparvertrag Gebühren an. Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist in der Ansparphase kommen jedoch Kosten auf Sie zu.

Achtung: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, weil Sie ihr Geld sofort erhalten möchten, so fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung bzw. ein Auszahlungsabschlag an. Für jeden Monat, den Sie das Geld früher brauchen als die Kündigungsfrist vorgibt, werden je nach Bausparkasse zwischen 0,5 und 1% ihres Guthabens berechnet.

Beispiel: Sie haben 8.000€ auf ihrem Bausparer, kündigen und wollen das Geld innerhalb von einem Monat erhalten. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate, somit fällt für 5 Monate eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1% an. Die Bausparkasse behält damit einen Betrag von 400€ ein und Sie erhalten einen Betrag von 7.600€ ausgezahlt.

Wie lange dauert die Auszahlung des Bausparvertrages?

Nach Erhalt und Bestätigung der Kündigung auf Seiten der Bausparkasse erfolgt die Auszahlung des Guthabens in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Wichtig ist, dass Sie ihre Kontonummer angegeben haben. Nach Erhalt des Geldes steht dies Ihnen zur freien Verfügung.

Bausparer kündigen während der Darlehensphase

Die Darlehensphase bedeutet, dass Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Sie haben jahrelang gespart und das festgelegte Mindestsparguthaben erreicht. Ihre Vertragssumme wird nun ausgezahlt und der Bausparkredit wird gewährt und getilgt. In der Darlehensphase können Sie jederzeit ohne Frist kündigen. Sie können das bis zur Kündigung ausgeschüttete Baudarlehen plus Zinsen, also die Restschuld, auf einen Schlag oder in Raten zurückzahlen.

Beachten Sie: In der Darlehensphase zu kündigen lohnt sich dann, wenn Sie eine günstigere Finanzierungsmöglichkeit für ihr Bauprojekt gefunden haben, Sie ihren Vertrag umschulden oder die Bausparkasse wechseln möchten.

Was passiert mit der staatlichen Wohnungsbau-Prämie nach Kündigung des Bausparers?

Möchten Sie die staatliche Wohnungsbau-Prämie auch bei Kündigung behalten, so sollten Sie nicht vor der gesetzlichen Bindungsfrist von 7 Jahren kündigen. Andernfalls geht die Prämie verloren und sie muss zurückgezahlt werden. Wie Sie die Prämie ausgeben dürfen hängt davon ab, ob Sie einen Alt- oder Neuvertrag haben.

  • Altverträge vor dem 01.01.2009: Prämie darf vor Ablauf der Bindungsfrist nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden, nach 7 Jahren darf diese frei verwendet werden.
  • Neuverträge nach dem 31.12.2008: Prämie darf nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke genutzt werden.

Was passiert mit der Arbeitnehmersparzulage nach Kündigung?

Auch vermögenswirksame Leistungen wie die Arbeitnehmersparzulage geht bei vorzeitiger Kündigung ihres Bausparvertrags verloren. Hier gilt ebenso eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren. Haben Sie die Arbeitnehmerzulage in ihrer Steuererklärung geltend gemacht und lösen Sie ihren Bausparer vor dem Ablauf der 7 Jahre auf, so müssen Sie alle Zahlungen vom Finanzamt rückerstatten.

Bausparvertrag auflösen – Beispiele für eine Kündigung

Um das Ganze anschaulicher zu gestalten, gehen wir die Kündigung eines Bausparvertrags beispielhaft an zwei verschiedenen Bausparkassen durch, nämlich Schwäbisch Hall Bausparkasse und Wüstenrot Bausparkasse. Beim ersten Beispiel wird in der Ansparphase gekündigt und beim zweiten Beispiel in der Darlehensphase.

Wüstenrot Bausparvertrag kündigen in der Ansparphase

Sie haben den Wüstenrot Bausparvertrag Wohnsparen Premium mit einer Bausparsumme von 50.000€. Ab einem Mindestsparguthaben von 30% – 40% können Sie das Darlehen mit einem Sollzins von 1,25 – 2,25% in Anspruch nehmen. Sie haben schon jahrelange gespart und nun 8.000€ auf dem Konto.

Nun brauchen Sie dringend Geld für ein neues Auto und möchten den Wüstenrot Bausparer kündigen. Sie überlegen, den Bausparvertrag mit einer Sondertilgung früher zuteilungsreif zu machen, die Summe ist Ihnen jedoch zu hoch und Sie entschließen sich, zu kündigen. Da Sie einen Auszahlungsabschlag umgehen wollen, halten Sie die Kündigungsfrist von sechs Monaten ein und erhalten das vollständige, eingesparte Guthaben innerhalb von sechs Monaten auf ihrem Konto. Der Anspruch auf den Baukredit verfällt.

Riester-Bausparvertrag kündigen? Förderung geht verloren

Bei einem Wohn-Riester bzw. Riester-Bausparvertrag verlieren Sie die staatliche Förderung, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.

Wenn Sie dennoch mit dem Vertrag unzufrieden sind, gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Sie lassen den Vertrag beitragsfrei stellen. Sie zahlen keine Beträge mehr ein und sparen stattdessen in eine Bausparvertrag Alternative ein.
  • Sie wechseln den Vertrag zu einem anderen Anbieter bzw. zu einem anderen Riester-Vertrag.

Schwäbisch Hall Bausparvertrag kündigen in der Darlehensphase

Sie haben den Bausparvertrag FuchsImmo1 von Schwäbisch Hall mit einer Bausumme von 10.000€ abgeschlossen. Bei einer Mindestbausparsumme von 40% steht Ihnen ein Baudarlehen mit einem Sollzins von 2,65% zur Verfügung. Sie haben 8 Jahre lang fleißig eingezahlt und ein Sparguthaben von 4.000€. Damit startet die Darlehensphase, die Vertragssumme wird Ihnen ausgezahlt und der Bausparkredit wird gewährt.

Sie fangen an zu bauen, finden in der Zeit aber eine günstigere Finanzierungsmöglichkeit für ihr Bauprojekt. Sie kündigen den Vertrag und müssen dabei keine Kündigungsfrist einhalten. Die Restschuld wird vertilgt und der Vertrag umgeschuldet.

Alternativen zum Bausparvertrag kündigen

Sie möchten an die angesparte Summe in ihrem Bausparvertrag kommen und gleichzeitig den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen behalten? Diese Möglichkeiten, den Bausparvertrag früher zuteilungsreif zu machen, gibt es:

  • Sondertilgung/Einmalzahlung: Um eine schnellere Zuteilungsreife ihres Bausparvertrags zu erreichen, haben Sie die Möglichkeit einer Einmalzahlung (Sondertilgung). So erreichen Sie schneller die Mindestbausumme und haben Zugriff auf ihr Bauspardarlehen.
  • Teilen des Bausparvertrags: Durch die Teilung können Sie den 1. Teil zum Bauen verwenden und mit dem 2. Teil können Sie mit einem neuen Vertrag zu den bestehenden Konditionen weitersparen.
  • Bausparsumme senken: Sie können auch die Mindestbausumme senken und so den Bausparvertrag schneller zuteilungsfrei gestalten.
  • Bausparvertrag verkaufen: Außerdem können Sie den Bausparvertrag an einen Finanzdienstleister oder ein Familienmitglied verkaufen. So kommen Sie schnell an ihr Geld, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Die Bausparkasse kündigt dem Bausparer

Es kann auch durchaus passieren, dass von Seiten der Bausparkasse gekündigt wird, gerade wenn noch alte Verträge zu guten Konditionen bestehen. Hat der Kunde die Mindestbausparsumme komplett angespart und zahlt weiterhin Geld ein, so ist dies rechtlich gestattet. Ist der Bausparer noch in der Ansparphase, so ist eine Kündigung seitens der Bausparkassen nicht rechtens.

Fazit

Einen Bausparvertrag kündigen sollte gut überlegt werden. Sie sollten sich vorher Gedanken machen, ob es für Sie Sinn macht. Beachten Sie, in welcher Phase Sie ihren Bausparer auflösen und denken Sie an die Kündigungsfristen, so sind Sie vor finanziellen Einbußen gewahrt.

Bildquelle: Vielen Dank an geralt©Pixabay.com für das Titelbild.

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