In Zusammenhang mit einer Kreditaufnahme verlangt die Kredit gebende Bank meist eine Sicherheit. Diese Sicherheit soll dazu dienen, dass das Darlehen vom Kunden auf jeden Fall zurückgezahlt wird.
Da eine Bank sich hierauf jedoch nie vollends verlassen kann, werden Sicherheiten hinterlegt, welche herangezogen werden können, falls der Kunde seine Rückzahlungsvereinbarung nicht einhalten kann.
Hierfür gibt es unterschiedliche Sicherheiten. Bei Bürgschaften verpflichtet sich eine dritte Person für die ordnungsgemäße Rückzahlung, falls der Kreditnehmer die Rate nicht mehr erbringen kann. Hierbei gibt es verschiedene Modelle, die wir in diesem Artikel genauer vorstellen.
Bei der Sicherungsübereignung wird ein Vertrag gemacht, welcher besagt, dass der sicherungsübereignete Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kredites, in Bankeigentum bleibt. Diese Art der Sicherheit wird meist bei Fahrzeugen gemacht. Der Kreditnehmer kann das Fahrzeug zwar nutzen, der Eigentümer ist jedoch die Bank.
Hierbei muss meist am Ende der Laufzeit eine sogenannte Ablösezahlung getätigt werden, damit der Wagen endgültig in den Besitz des Kreditnehmers übergeht.
Des Weiteren können Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Rentenpapiere abgetreten werden. Bei diesen Verträgen hat die Bank das Recht, die Geldanlage zu ihren Gunsten aufzulösen.
Die größte Sicherheit besteht jedoch stets in Form von Grundschulden. Hierbei wird im Grundbuch eine Grundschuld eingetragen, welche besagt, dass die Bank das Geld aus einem Grundstücksverkauf erhalten würde.
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