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Kredit mit Bürge: Bürge & passende Bank finden

Artikel wurde 16 Mal aktualisiert.
Letztes Update 16. November 2023
Kredit mit Bürge und zweitem Antragsteller

Mit einem Bürgen steigern Sie die Sicherheiten für die Bank. Heute wird statt eines Bürgen auch nach einem Mitantragsteller oder 2. Kreditnehmer gefragt. Hier finden Sie alles zum Kredit mit Bürgen heraus.

Was Sie wissen müssen

  • Der Kredit mit Bürgen ist ein Kredit, wo eine weitere Person (Bürge) eingetragen wird, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, einen Kredit zu erhalten.
  • Im Unterschied zu einem „zweiten Kreditnehmer“ oder „Mitantragsteller“ ist der Bürge nicht gleichberechtigt und kommt nur zum Einsatz, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.
  • Wird ein Kredit abgeschlossen, dann erhält der Bürge einen Schufa-Eintrag.
  • Bei Kreditanbietern wird kaum nach einem Bürgen gefragt. Ein zweiter Kreditnehmer oder Mitantragsteller ist die Regel.

Wie Sie vorgehen können

  • Möchten Sie einen Kredit mit ihrem Ehepartner, Lebensgefährten/in abschließen, um zusammen etwas zu kaufen, dann ist der Kredit mit zwei Kreditnehmern die erste Wahl. Beide Personen werden hier gleichberechtigt behandelt. Eine Bürgschaft ist nicht notwendig. Die Tabelle im unteren Bereich des Artikels zeigt, welche Banken einen Zweiten Mitantragsteller und/oder Bürgen erlauben.
  • Setzen Sie nur einen Bürgen beim Kredit ein, wenn der Bürge in Zukunft selber keinen Kredit aufnehmen möchte und über gute Einkommensverhältnisse oder Vermögen verfügt.
  • Nutzen Sie eine Bürgschaft nicht aus, um sich mit aller Gewalt einen Kredit zu besorgen. Finden Sie keinen Bürgen, dann könnte ein Kredit ohne Schufa weiterhelfen.

Bürgschaft gibt Sicherheiten

Ein Kredit mit Bürgen ist eine Form des Kredits, bei dem eine weitere Person (der Bürge) zusätzlich zur Hauptperson (dem Kreditnehmer) für die Rückzahlung des Kredits haftet.

Der Bürge übernimmt dabei eine Art Garantierolle und verpflichtet sich gegenüber dem Kreditgeber, die Kreditverbindlichkeiten zu erfüllen, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird oder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann.

Der Bürge stellt somit eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber dar, da er im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers zur Verantwortung gezogen werden kann.

Durch die Bürgschaft wird das Ausfallrisiko für den Kreditgeber verringert und die Wahrscheinlichkeit einer Kreditgewährung erhöht. Dieses Vorgehen ist vor allem bei der Baufinanzierung sehr wichtig. Verwenden Sie einen Baufinanzierungs Vergleich, dann werden Sie merken, dass die Zinsen deutlich geringer sind, wenn Sie einen Bürgen eintragen.

Voraussetzungen eines Kredits mit Bürgen

An sich handelt es sich bei einem Kredit mit Bürgen (oder zweitem Antragsteller) nicht um eine extra Kreditform.

Sie können praktisch für jeden Kredit einen Bürgen oder Mitantragsteller anführen.

Als Voraussetzung gelten also die typischen Voraussetzungen für einen Kredit.

Kreditnehmer:

  • Volljährigkeit
  • Deutsches Bankkonto
  • Personalausweis

Bürge oder zweiter Kreditnehmer:

  • Alle Voraussetzungen des Kreditnehmers
  • Sicheres Einkommen und unbefristet angestellt
  • Gute Kreditwürdigkeit (keine negative Schufa)

Bürgen für den Kredit finden

Einen Bürgen zu finden, ist nicht leicht und kostet oft Überwindung.

Mit diesen 4 Tipps finden Sie schnell einen Bürgen für den Kredit:

  • Familie & Freunde fragen: Beginnen Sie Ihre Suche innerhalb Ihres Familien- und Freundeskreises. Dies ist oft der einfachste Weg, einen Bürgen zu finden, da bereits ein gewisses Vertrauen vorhanden ist. Ihr potenzieller Bürge kennt Sie und kann Sie einschätzen.
  • Berufliche Kontakte anfragen: Überlegen Sie, ob Sie in Ihrem beruflichen Netzwerk, wie zum Beispiel bei Kollegen oder Geschäftspartnern, jemanden finden können, der bereit ist, als Bürge aufzutreten. Diese Personen könnten Ihre Zuverlässigkeit und Arbeitsmoral bereits kennen.
  • Kommunizieren Sie Ihre Situation: Die Kommunikation mit Ihrem potenziellen Bürgen ist entscheidend. Erklären Sie ausführlich, warum Sie den Kredit benötigen und warum Sie einen Bürgen benötigen. Je besser Ihr potenzieller Bürge Ihre Gründe versteht, desto wahrscheinlicher ist es, dass er bereit ist, Ihnen zu helfen.
  • Zeigen Sie finanzielle Stabilität: Wenn Sie in einer finanziell sicheren Position sind, kann dies Ihrem potenziellen Bürgen Sicherheit bieten. Stellen Sie Einkommensnachweise und Informationen über Ihre Ersparnisse zur Verfügung, um zu zeigen, dass Sie in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.

Potenzielle Bürgen können sein:

  • Familienmitglieder (Eltern, Geschwister, Kinder)
  • Ehepartner oder Lebensgefährten
  • Enge Freunde
  • Kollegen
  • Geschäftspartner
  • Vermieter oder Vermieterin
  • Vereinsmitglieder
  • Geschäftskunden
  • Andere professionelle Kontakte

Was, wenn sich kein Bürge findet?

Wenn Sie trotz aller Bemühungen keinen Bürgen finden, dann können Sie es noch bei Anbietern für einen Kredit ohne Schufa versuchen.

Bei diesen Kreditanbietern können die Zinsen etwas höher sein. Jedoch ist es für viele Kreditnehmer die letzte Möglichkeit, um überhaupt einen Kredit zu erhalten.

Natürlich ist es möglich, dass sich trotz aller Bemühungen keine Bürge findet. Dann gibt es allerdings immer noch die Möglichkeit, auf spezielle Kreditgeber.

ACHTUNG:
Wir haben uns entschlossen, wegen betrügerischer Nachrichten und vermehrtem Spam Aufkommen keine Kommentare mehr unter diesem Beitrag anzunehmen.

Versuchen Sie bitte nicht in irgendwelchen Kommentarspalten oder Foren private Geldgeber zu finden, wenn es bisher auf normalem Weg nicht mit einem Kredit geklappt hat. Das Risiko, dabei an Betrüger zu geraten, ist einfach viel zu hoch.

Kredit mit Bürge: Welche Banken?

Anbieter
Konditionen
  • 1.500 - 250.000 Euro
  • Kreditlaufzeit 12 - 60 Monate
  • effekt. Jahreszins: 3,99% - 15,95%
  • Mit Mindesteinkommen von 1.570 Euro pro Monat, Bürgen kann Kredit ohne Schufa gewährt werden
    • 1.000 - 100.000 Euro
    • Kreditlaufzeit: 12 - 120 Monate
    • Zins: -0,40 bis 19,90%
    • Zweiter Kreditnehmer bei Kreditantrag angeben
      • 1.000 - 50.000 Euro
      • Kreditlaufzeit: 12 - 84 Monate
      • Zins: ca. 5,91%
      • Geldeingang von mind. 600 Euro pro Monat (egal, ob Gehalt oder nicht) Kontoauszug reicht
      • Auch bei schlechter Bonität individuelle Lösungen
        • 1.000 - 100.000 Euro
        • Kreditlaufzeit: 12 - 120 Monate
        • Zins: -0,40 bis 19,90%
        • Zweiter Kreditnehmer bei Kreditantrag angeben
          • 1.000 - 100.000 Euro
          • Kreditlaufzeit: 12 - 180 Monate
          • Zins: bonitätsabhängig
          • Spezialist für Baufinanzierung, Modernisierung, Sanierung - 2 Kreditnehmer möglich

            Unterschied Kredit mit Bürgen und Kredit mit zweitem Kreditnehmer

            Der wesentliche Unterschied ist, dass der Bürge nur dann in Erscheinung tritt, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann. Der Bürge muss dann den Kredit und die Kosten übernehmen. Der Bürge ist mit dem Kreditnehmer nicht gleichgestellt.

            Ein zweiter Kreditnehmer ist zum ersten Kreditnehmer gleichberechtigt und kann Rückzahlungen tätigen oder die vorzeitige Ablösung des Kredits durch Umschuldung erwirken. Natürlich kann der zweite Kreditnehmer auch über die Kreditsumme verfügen.

            Für den Kreditgeber sind Bürgen oder zweite Kreditnehmer eine zusätzliche Sicherheit.

            Auf zweiten Kreditnehmer oder Mitantragsteller achten: Die meisten Kreditanbieter fragen beim Kreditantrag nach einem zweiten Kreditnehmer oder Mitantragsteller statt eines Bürgen. Wir empfehlen, dass Sie nach Absprache einen zweiten Kreditnehmer eintragen. Dadurch senken Sie den Kreditzins und erhöhen auch die Wahrscheinlichkeit einen Kredit zu bekommen, wenn Sie allein ein geringes Einkommen oder Schufa Einträge besitzen.

            Bürge vs. zweiter Kreditnehmer

            Kredit mit Bürgen:

            • Der Bürge haftet nur subsidiär, d.h. erst wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist.
            • Der Bürge übernimmt die Haftung für den Kreditbetrag und eventuelle Kosten, falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
            • Der Bürge stellt eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber dar und erhöht die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers.
            • Der Bürge ist nicht direkt am Kreditvertrag beteiligt und hat keine Mitspracherechte bei den Kreditkonditionen.
            • Die Bürgschaft kann in der Regel jederzeit gekündigt werden, wenn der Kreditnehmer seine finanzielle Situation verbessert hat oder andere Sicherheiten bereitstellen kann.

            Zusammenfassend:

            • Ein Kredit mit Bürgschaft beinhaltet eine zusätzliche Person, den Bürgen, der nur im Zahlungsausfall des Kreditnehmers haftet. Der Bürge stellt eine zusätzliche Sicherheit dar und hat keine direkte Beteiligung an den Kreditkonditionen.

            Kredit mit zweitem Kreditnehmer:

            • Der zweite Kreditnehmer ist gemeinsam mit dem Hauptkreditnehmer für die Rückzahlung des Kredits verantwortlich.
            • Der zweite Kreditnehmer hat die gleichen Rechte und Pflichten wie der Hauptkreditnehmer und ist direkt am Kreditvertrag beteiligt.
            • Die Kreditwürdigkeit beider Kreditnehmer wird berücksichtigt, was die Chancen auf eine Kreditgewährung erhöhen kann.
            • Bei einem Kredit mit zweitem Kreditnehmer können beide Kreditnehmer die Kreditkonditionen aushandeln und haben gemeinsame Mitspracherechte.
            • Die Kreditverantwortung und -haftung sind gleichmäßig auf beide Kreditnehmer verteilt.

            Zusammenfassend:

            • Ein Kredit mit zweitem Kreditnehmer beinhaltet hingegen eine gleichberechtigte Verantwortung und Haftung für beide Kreditnehmer. Beide Kreditnehmer haben Mitspracherechte und teilen sich die Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits.

            Verschiedene Bürgschaften – Sicherheit und Risiko für den Bürgen

            Bürgen für Kredit: Bei einem Bürgschaftsvertrag besteht immer das Risiko für den Bürgen, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Raten übernehmen muss. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Bürgschaften, bei denen das Risiko unterschiedlich hoch ist. Zum einen gibt es gesetzlich geregelte Formen von Bürgschaften, und zum anderen gibt es auch Sonderformen, nämlich besondere Bürgschaftsarten. Diese sind immer in einem Bürgschaftsvertrag geregelt.

            Hinweis: bei den verschiedenen Bürgschaftsformen sollte man darauf achten, ob die Einrede der Vorausklage gewährt wird. Damit hat der Bürge das Recht, die Forderungen des Kreditgebers so lange zu verweigern, bis dieser eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner (also den Kreditnehmer) ohne Erfolg versucht hat. Dadurch wird das Risiko für den Bürgen verringert und er haftet nur für den Schuldigen, wenn der Kreditgeber alles zur Geltendmachung seines Anspruches gegenüber dem Kreditnehmer unternommen hat. Aber nicht alle Banken werden diese Art von Bürgschaft akzeptieren, da für die Bank der Aufwand, den gewährten Kredit zurückzubekommen, aufwendiger und zeitintensiver ist.

            Gesetzlich geregelte Formen von Bürgschaften

            • Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bürge haftet bedingungslos so, als wäre er selbst wie der Hauptschuldner, verzichtet auf Einrede der Vorausklage, somit sind keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seitens des Gläubigers notwendig, um seine Geltungen gegenüber dem Bürgen deutlich zu machen, Risiko hoch, aber: es muss belegt werden, dass Anspruch am Bürgen besteht
            • Mitbürgschaft: mehrere Bürgen haften für einen Kreditnehmer, aber alle haften für die volle Kreditsumme, Bank kann im Prinzip frei wählen, von wem sie das Geld einfordert, Einrede der Vorausklage ist nicht ausgeschlossen, Risiko geringer
            • Zeitbürgschaft: Bürge haftet nur für eine bestimmte, festgelegte Zeit, Einrede der Vorausklage nicht ausgeschlossen, Risiko gering

            Besondere Bürgschaften

            • Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bürgschaft mit größtem Risiko, privilegiert Gläubiger, Einrede der Vorausklage steht Bürgen nicht zu, Einwendungen können von Bürgen erst nach Zahlung geltend gemacht werden, dient vor allem dazu, Gläubiger innerhalb von kurzer Zeit mit liquiden Mitteln zu versorgen, sobald Raten nicht mehr gezahlt werden, ist Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet
            • Teilbürgschaft: Bürge haftet nur für einen vorher genau bestimmten Teil einer einheitlichen Forderung, Risiko geringer
            • Höchstbetragsbürgschaft: Bürge haftet nur bis zu einer betragsmäßigen Grenze, die vorher festgesetzt wird, Risiko geringer
            • Ausfallbürgschaft: häufigste Variante, Forderungen gegenüber Bürgen kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn Kreditgeber alles zur Geltendmachung seines Anspruches gegenüber dem Kreditnehmer unternommen hat, also alle Versuche, Geld vom Kreditnehmer zu holen, gescheitert sind, Risiko gering
            • Globalbürgschaft: Bürge haftet nicht nur für eine festgelegte Summe, sondern auch für zukünftige Verpflichtungen des Schuldners, viele Verbraucherschützer ganz grundsätzlich von dieser Art der Bürgschaft ab, höchstes Risiko

            risiko bürge für kredit

            In jedem Fall ist es wichtig, den Bürgen über die Art der Bürgschaft und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. So erhöht sich die Chance, einen Bürgen für den Kredit zu finden. Dem Bürgen sollte bewusst sein, dass er eine finanzielle Verantwortung gegenüber dem Kreditnehmer hat. Eine Bürgschaft sollte also nur dann eingegangen werden, wenn der Bürge eine gute Bonität aufweist, im Ernstfall auch wirklich den Kredit begleichen kann und sich damit nicht überschuldet. Er haftet nicht über den Kreditvertrag über die Summe, sondern über einen separaten Bürgschaftsvertrag, in welchem die Haftung eingeschränkt werden kann.

            Für wen eignet sich ein Kredit mit Bürgen?

            Ein Kredit mit Bürgschaft eignet sich für Personen, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, allein einen Kredit zu erhalten oder den Kreditzins senken möchten.

            Allgemein gesagt: Wenn Sie einen Mitantragsteller oder einen Bürgen haben, sollten Sie die Gelegenheit nutzen und diese Person mit angeben. Sie profitieren praktisch immer, wenn der Kredit zu zweit abgeschlossen wird. Achten Sie aber auch auf die Pflichten und Risiken für den Bürgen/zweiten Kreditnehmer.

            In diesen Fällen ist der Kredit mit Bürgen sehr sinnvoll:

            • Kreditzins senken: Da der Bürge eine zusätzliche Sicherheit darstellt, kann sich der Kreditzins reduzieren. Sie bezahlen also weniger Zinsen auf den Kredit.
            • Schlechte Schufa: Wenn der Kreditnehmer einen Schufa Eintrag hat oder eine niedrige Bonität besitzt, kann ein Bürge als zusätzliche Sicherheit dienen. Vor allem für einen Kredit mit Bürgen trotz negativer Schufa interessant. Finden Sie hier auch Kredite ohne Schufa.
            • Kein ausreichendes Einkommen: Wenn der Kreditnehmer nicht über ein ausreichendes Einkommen verfügt, um die Kreditrückzahlungen zu leisten, kann ein Bürge mit einem stabilen Einkommen helfen, die Kreditwürdigkeit zu stärken und den Kredit zu ermöglichen.
            • Personen ohne ausreichende Sicherheiten: Wenn der Kreditnehmer nicht über genügend Sicherheiten verfügt, um den Kredit abzusichern, kann ein Bürge als zusätzliche Absicherung dienen und die Chancen auf eine Kreditgewährung verbessern.
            • Selbstständig oder Freiberufler: Als Selbstständiger haben Sie kein geregeltes Einkommen, was die Kreditvergabe erschwert. Ein Bürge oder zweiter Kreditnehmer kann mit seinem Einkommen die Kreditannahme erleichtern.
            Ohne Einkommen ein Kredit? Ihr Einkommen ist gering oder Sie haben kein geregeltes Einkommen, weil Sie selbstständig sind? Lesen Sie hier nach, welche Möglichkeiten für einen Kredit ohne Einkommensnachweis Sie haben.

            Vor- und Nachteile eines Kredits mit Bürgen

            Bevor Sie einen Kredit mit einem Bürgen abschließen, ist es wichtig, dass Sie sich über die Vor- und Nachteile informieren. Sie sollten nicht leichtfertig als Bürge auftreten, sondern sorgfältig für sich entscheiden, ob Sie dies möchten.

            Vorteile Kredit mit Bürgen

            • Erhöhte Chance für einen Kredit
            • Bessere Konditionen
            • Höhere kreditsummen möglich

            Nachteile Kredit mit Bürgen

            • Hohe Verantwortung für den Bürgen
            • Mögliche Belastung der persönlichen Beziehung, wenn Kreditnehmer nicht zahlen kann und Bürge einspringen muss
            • Unter Umständen bekommt ein Bürge selber keinen Kredit, weil das Bürgschaftsrisiko berücksichtigt werden muss
            Schufa Eintrag bei Bürgschaft: Der Bürge bekommt einen Schufa Eintrag, wo die Bürgschaft vermerkt ist. Die Eintragung geht nicht in den Schufa Score ein und ist als neutral einzustufen. Jedoch gibt es Kreditgeber, die aufgrund dieses Schufa Eintrags Kreditanfragen ablehnen. Hier ist also Vorsicht geboten.

            Kredit mit Bürge: Umfassendes FAQ

            Kredit mit Bürgschaft der Eltern – ist das möglich?

            Grundsätzlich ist es möglich, dass die Eltern als Bürge für einen Kredit eingetragen werden.

            Die Eltern können z.B. ihr Vermögen oder eine Immobilie als Sicherheit vorlegen und so als Bürge aufkommen.

            Da eine Bürgschaft nie leichtfertig getroffen werden sollte, achten Sie darauf, dass Sie als Eltern das Gespräch mit Ihrem Kind suchen. Wenn eine Bürgschaft bereits beim Kreditantrag verlangt wird, dann stimmt etwas nicht mit der Bonität oder Kreditwürdigkeit.

            Auch wenn Sie Ihr Kind lieben und schätzen, so sind Kredite schon oft ein Grund für Streitigkeiten in der Familie geworden. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind ehrlich die eigene finanzielle Situation erläutert.

            Wer kann Bürge werden?

            Grundsätzlich kann jeder eine Bürgschaft übernehmen, der volljährig und geschäftsfähig ist. Dies können beispielsweise Familienmitglieder, Freunde oder Geschäftspartner des Kreditnehmers sein. Ein Bürge sollte in der Regel eine gute Kreditwürdigkeit und ausreichende Einkommens- oder Vermögensverhältnisse haben.

            Kredit mit Bürge abgelehnt – was kann ich tun?

            Wenn ein Kreditantrag mit Bürgen abgelehnt wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um weiter vorzugehen. Zunächst sollte man sich über die Gründe für die Ablehnung informieren und gegebenenfalls mit dem Kreditgeber oder der Bank sprechen.

            Wenn der Grund für die Ablehnung in der Bonität des Bürgen liegt, kann man einen anderen Bürgen suchen, der über eine bessere Bonität verfügt.

            Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu verbessern, indem man beispielsweise Schulden begleicht oder Vermögenswerte erhöht.

            Kann man einen Kredit mit Bürgen kündigen?

            Eine Bürgschaft kann in der Regel nicht einfach gekündigt werden, da sie eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreditgeber, dem Kreditnehmer und dem Bürgen ist. Die Beendigung einer Bürgschaft ist nur unter bestimmten Umständen möglich, beispielsweise wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde oder wenn alle Parteien einer Beendigung zustimmen.

            Was passiert, wenn der Bürge oder zweiter Kreditnehmer verstirbt?

            Wenn der Bürge oder zweite Kreditnehmer verstirbt, kann dies Auswirkungen auf die Rückzahlung des Kredits haben. Wenn der Bürge alleiniger Bürge ist, kann der Kreditgeber nach dem Tod des Bürgen die Erben des Bürgen in Anspruch nehmen. Wenn der Kredit jedoch von einem zweiten Kreditnehmer mitunterzeichnet wurde, ist der Kreditvertrag weiterhin gültig und der Kreditnehmer bleibt zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet.

            Todesfall & Kredit: Informieren Sie sich wie der Kredit im Todesfall zurückgezahlt werden muss.

            Was bedeutet Mitschuldner?

            Ein Mitschuldner (Mitantragsteller oder zweiter Kreditnehmer) ist eine Person, die gemeinsam mit dem Kreditnehmer eine Verpflichtung eingeht, den Kredit zurückzuzahlen. Im Gegensatz zum Bürgen haften Mitschuldner unmittelbar und vollständig für die Rückzahlung des Kredits. Der Kreditgeber kann sich somit sowohl an den Kreditnehmer als auch an den Mitschuldner wenden, um die Rückzahlung des Kredits einzufordern.

            Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit eines Mitschuldner?

            Wenn ein Mitschuldner zahlungsunfähig wird, bleibt der Kreditnehmer weiterhin zur vollständigen Rückzahlung des Kredits verpflichtet. Der Kreditgeber kann jedoch auch den Mitschuldner in Anspruch nehmen, um den ausstehenden Betrag einzufordern.

            In diesem Fall kann der Mitschuldner gezwungen sein, Vermögenswerte zu verkaufen oder Schulden aufzunehmen, um den Kredit zurückzuzahlen. Wenn der Kreditvertrag eine Solidarhaftung zwischen Kreditnehmer und Mitschuldner vorsieht, kann der Kreditgeber auch den gesamten Betrag von einem der beiden einfordern, unabhängig davon, wer den Kredit aufgenommen hat oder wer den größeren Anteil des Kredits zurückzahlen sollte.

            Einschätzung der Redaktion nach mutual-Prinzip

            Was spricht für und gegen Kredit mit Bürgen?
            Perspektiven aus unserer Redaktion.

            Kredit mit Bürgen

            Vorteile
            Spricht dafür
            Wenn man nicht über die notwendige Kreditwürdigkeit für einen Kredit verfügt, dann ist ein Bürge der einzige Weg, um den Kredit noch zu erhalten. Ein Bürge kann auch die Kreditzinsen senken und somit einen entscheidenden Vorteil bringen.

            Nachteile
            Spricht dagegen
            Der Bürge muss im Ernstfall die gesamte Kreditsumme zurückzahlen und ist für den Kreditnehmer verantwortlich. Eine Kreditbürgschaft wird als Schufa-Eintrag vermerkt und kann ggf. dazu führen, dass der Bürge in Zukunft selber keinen Kredit erhält.

            Fazit

            Der Kredit mit einem Bürgen ist heute selten vertreten, da die Nachteile für den Bürgen recht hoch sind, da er selber einen Schufa Eintrag erhält und im Notfall für die Pflichten aufkommen muss. Wenn der Bürge ebenfalls Interesse an der Kreditsumme hat und Sie beide die Kreditsumme nutzen wollen (Hauskauf als Ehepaar usw.), dann lassen Sie sich als zwei Kreditnehmer oder Mitantragsteller eintragen.

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            57 Antworten

            1. Ich finde es sollten auch Investorenmodelle gefördert werden, denn hier ist das Risiko gestreut. Gerade bei den derzeit steigenden Zinsen schrecken Banken immer mehr vor Finanzierungen zurück. Dies auch deshalb, weil es bei der Haushaltsrechnung immer knapper wird.

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