Viele Unternehmen und Selbstständige erleben während der Corona Krise harte Zeiten und geraten in Liquiditätsengpässe. Der Staat und verschiedene Banken versuchen durch Kreditprogramme und Soforthilfeprogramme, diesen Unternehmen zu helfen. Auch wir haben uns mit diesen Programmen auseinandergesetzt und zeigen hier die wichtigsten Fakten und Möglichkeiten aus Unternehmersicht.
KfW-Corona-Hilfe – Kredite für Unternehmen
Die KfW Bank bietet aktuell einen Kredit, der speziell darauf zugeschnitten ist, Unternehmen zu helfen, die durch die Corona Krise in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Das Soforthilfeprogramm baut auf einfache Antragsverfahren und schnelle Hilfe.
Wie viel Volumen der Kredit betragen kann bzw. wer antragsberechtigt ist, richtet sich nach Faktoren wie der Größe der Firma, der Mitarbeiterzahl etc. In den folgenden Abschnitten können Sie sehen, welcher Kredit für Ihre Unternehmen in Frage kommt.
KfW Schnellkredit – Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- 10 Jahre Laufzeit
Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
KfW Kredit für länger etablierte Unternehmen (über 5 Jahre)
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Sie kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
KfW Kredit für neu etablierte Unternehmen (unter 5 Jahre)
Wenn Ihr Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann, können Sie für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) kleinere oder auch große Kreditbeträge bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder
- 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Hierbei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Das erhöht Ihre Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Für große Unternehmen bis zu 80 % Risikoübernahme
- Für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 % Risikoübernahme
KfW Kredit für neu etablierte Unternehmen (unter 3 Jahre)
Auch wenn Ihr Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. noch keine 2 Jahresabschlüsse vorlegen kann, können Sie den ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel als Corona Soforthilfe beantragen.
Voraussetzung: Ihre Bank oder Sparkasse trägt das volle Risiko.
Konsortialfinanzierungen ab 25 Mio. Euro
Die KfW beteiligt sich an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen. Hierbei übernimmt die KfW bis zu 80% des Risikos und maximal 50 % der Gesamtverschuldung. Das erhöht die Chance, eine individuell strukturierte und passgenaue Konsortialfinanzierung zu erhalten.
Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf
- 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder
- das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder
- den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.
Andere Corona Hilfe von Bund und Ländern
Es gibt auch andere Wege, auf denen in der aktuellen Situation Unternehmen und Selbstständigen mit ihrem Liquiditätsbedarf geholfen wird – wir haben die wichtigsten hier zusammengetragen.
Soforthilfen und Zuschüsse
Die Wirtschaftsministerien und Landesförderinstitute der einzelnen Bundesländer vergeben im Rahmen eines Bundesprogramms Zuschüsse an Unternehmen, die durch die Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Genauere Informationen dazu findet man jeweils auf den Websites der Wirtschaftsministerien der Bundesländer.
So sehen die Möglichkeiten beispielsweise in Niedersachsen aus:
Quelle: www.mw.niedersachsen.de
Corona Soforthilfeprogramm für Selbstständige
Nicht nur Unternehmen, sondern auch Selbstständige können sich in der Corona Krise Hilfe holen. Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie verspricht hier schnelle und unbürokratische Hilfe in Form einer Einmalzahlung über 3 Monate mit einem einfachen Antragsverfahren.
Anträge auf diese Soforthilfen müssen bei den jeweiligen Ansprechpartnern der verschiedenen Bundesländern gestellt werden. Eine Auflistung dazu finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums.
- bis zu 9.000 Euro für Solo Selbstständige oder Unternehmen mit weniger als fünf Mitarbeitern
- bis zu 15.000 Euro für Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitern
Zudem gibt es eine Reihe weiterer Anbieter, die Kredite zu günstigen Konditionen vergeben. Damit Sie hierbei nicht an die Falschen geraten, haben wir eine Tabelle mit seriösen Anbietern von Krediten für Selbstständige entwickelt.
Zum Seriositätscheck für Selbstständige
Kurzarbeitergeld, um Kündigungen zu vermeiden
Entgeltausfälle, die durch die Corona Krise entstanden sind, können in Teilen durch Kurzarbeitergeld aufgefangen werden, das Sie als Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur beantragen.
Mitarbeiter können die Leistung bis zu 12 Monate lang beziehen und erhalten dabei 60 Prozent des normalen Nettolohns über die Arbeitsagentur. Wenn Mitarbeiter mindestens ein Kind haben, erhalten sie 67 Prozent des Nettolohns.
Voraussetzung für einen Antrag: 10% Entgeltausfall für mindestens 10% der Angestellten.
Ausführlichere Informationen zu Kurzarbeit und anderen Themen haben wir auf dieser Seite zusammengetragen.
Corona Hilfe auf steuerlicher Ebene
Auch bezüglich der Steuern können Sie als Unternehmer Hilfen bekommen. Auf Antrag können in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen über einen Antrag befristet und zinsfrei gestundet werden.
Der Antrag hierzu muss bis zum 31. Dezember 2020 bei Ihrem Finanzamt eingehen.
Bildquelle: Danke für das Artikelbild an StartupStockPhotos@Pixabay

Wir betrachten alle Themen gemeinsam und tauschen uns dazu aus. Denn nur viele Augen sehen alles! Das bedeutet mutual und macht Artikel damit neutraler, objektiver und transparenter.