Was Sie wissen müssen
- Mithilfe eines Bürgen ist es zum Beispiel auch für Menschen mit schlechter Schufa oder fehlender Bonität möglich, einen Kredit mit Bürge aufzunehmen.
- Wenn allerdings die eigene Bonität bereits angeschlagen ist, sollte man sich sehr genau überlegen, ob man tatsächlich noch ein Darlehen abbezahlen kann.
- Gehen Sie niemals eine Bürgschaft mit einer Person ein, die Sie nicht kennen.
- Häufig verlangen Kreditinstitute heute „Mitantragsteller“ oder einen „Zweiten Kreditnehmer“ anstelle eines Bürgen – dies hat vor allem rechtliche Gründe. In der Praxis ist die getragene finanzielle Verantwortung dieselbe.
Wie Sie vorgehen können
- Wollen Sie mithilfe eines Bürgen einen Kredit aufnehmen, sollten Sie diesen in Familie und nahmen Freundeskreis suchen. Eine Bürgschaft erfordert ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen.
- Alternativ gibt es einige Anbieter, die auch bei negativen Schufaeinträgen Darlehen vergeben. Hier muss man allerdings vorsichtig sein, da in diesem Bereich viele betrügerische Anbieter unterwegs sind.
- Unsere Empfehlung, wenn Sie eine schlechte Schufa haben: Schauen Sie in unseren Artikel zu Kredit ohne Schufa.
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Bürgschaft gibt Sicherheiten
Wenn ein Kredit bei einer Bank beantragt wird, holt diese sich zunächst wirtschaftliche Auskünfte über den Kreditnehmer ein. Neben der SCHUFA-Abfrage stehen der Bank dabei verschiedene andere Tools zur Verfügung. Aufgrund dieser Auskünfte kann sie den Kreditwunsch jederzeit ablehnen. Die Chancen auf die Bewilligung des Kredits steigen, wenn man der Bank Sicherheiten bieten kann.
Neben Lebensversicherungen und Grundbesitz sind die Bürgschaft oder ein Mitantragsteller hierbei sehr beliebt. Dabei stehen diese für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kreditnehmers ein. Wichtig ist jedoch, dass der Kreditnehmer einen passenden Bürgen findet und diesen über die möglichen Risiken aufklärt.
Wer kommt als Bürge oder Mitantragsteller in Frage?
Als erstes stellt sich die Frage, wer überhaupt als Bürge oder Mitantragsteller in Frage kommt. Es muss ein Bürge gefunden werden, der eine bessere Bonität als der Kreditnehmer aufweist, über ein geregeltes Einkommen verfügt und einen guten SCHUFA-Score aufweist. Dem Bürgen sollte bewusst sein, dass er mit seinem gesamten Vermögen haftet und dass er einen SCHUFA-Eintrag erhält.
Ein Bürgschaftsvertrag ist also immer eine Gefälligkeit, weil der Bürge per se nicht davon profitiert. Der Kreditnehmer jedoch profitiert insoweit, dass er durch eine Bürgschaft seine Kreditwürdigkeit erhöht, dadurch der Bank mehr Sicherheit bieten kann und oft einen Kredit mit niedrigeren Zinsen gewährt bekommt.
Bürgen für den Kredit finden: Überzeugungsarbeit leisten
Zunächst bietet es sich bei der Kreditsuche an, innerhalb der Familie oder im Freundeskreis nach einem Bürgen für den Kredit zu suchen. Der größte Vorteil ist hier natürlich der Vertrauensvorschuss. Man ist den potentiellen Bürgen bereits bekannt und diese können einen einschätzen. Dabei muss der Kreditnehmer meist Überzeugungsarbeit leisten. Wichtig ist daher, dass er dem eventuellen Bürgen genau erläutert, weshalb er den Kredit aufnehmen muss und wieso er dafür einen Bürgen benötigt. Lebt der Kreditnehmer in gesicherten Verhältnissen, kann es außerdem nützlich sein, Einkommensnachweise und Ersparnisse vorzulegen. Das gibt dem Bürgen Sicherheit.
Findet man keinen Bürgen im Bekannten- oder Familienkreis, so gibt es auf Plattformen wie Smava auch private Kreditvermittlung. Auch hier muss man potenzielle Kreditgeber aber von sich überzeugen.
Verschiedene Bürgschaften – Sicherheit und Risiko für den Bürgen
Bürgen für Kredit: Bei einem Bürgschaftsvertrag besteht immer das Risiko für den Bürgen, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Raten übernehmen muss. Es gibt jedoch verschiedene Arten von Bürgschaften, bei denen das Risiko unterschiedlich hoch ist. Zum einen gibt es gesetzlich geregelte Formen von Bürgschaften, und zum anderen gibt es auch Sonderformen, nämlich besondere Bürgschaftsarten. Diese sind immer in einem Bürgschaftsvertrag geregelt.
Gesetzlich geregelte Formen von Bürgschaften
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bürge haftet bedingungslos so, als wäre er selbst wie der Hauptschuldner, verzichtet auf Einrede der Vorausklage, somit sind keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen seitens des Gläubigers notwendig, um seine Geltungen gegenüber dem Bürgen deutlich zu machen, Risiko hoch, aber: es muss belegt werden, dass Anspruch am Bürgen besteht
- Mitbürgschaft: mehrere Bürgen haften für einen Kreditnehmer, aber alle haften für die volle Kreditsumme, Bank kann im Prinzip frei wählen, von wem sie das Geld einfordert, Einrede der Vorausklage ist nicht ausgeschlossen, Risiko geringer
- Zeitbürgschaft: Bürge haftet nur für eine bestimmte, festgelegte Zeit, Einrede der Vorausklage nicht ausgeschlossen, Risiko gering
Besondere Bürgungsarten
- Bürgschaft auf erstes Anfordern: Bürgschaft mit größtem Risiko, privilegiert Gläubiger, Einrede der Vorausklage steht Bürgen nicht zu, Einwendungen können von Bürgen erst nach Zahlung geltend gemacht werden, dient vor allem dazu, Gläubiger innerhalb von kurzer Zeit mit liquiden Mitteln zu versorgen, sobald Raten nicht mehr gezahlt werden, ist Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet
- Teilbürgschaft: Bürge haftet nur für einen vorher genau bestimmten Teil einer einheitlichen Forderung, Risiko geringer
- Höchstbetragsbürgschaft: Bürge haftet nur bis zu einer betragsmäßigen Grenze, die vorher festgesetzt wird, Risiko geringer
- Ausfallbürgschaft: häufigste Variante, Forderungen gegenüber Bürgen kann erst dann in Anspruch genommen werden, wenn Kreditgeber alles zur Geltendmachung seines Anspruches gegenüber dem Kreditnehmer unternommen hat, also alle Versuche, Geld vom Kreditnehmer zu holen, gescheitert sind, Risiko gering
- Globalbürgschaft: Bürge haftet nicht nur für eine festgelegte Summe, sondern auch für zukünftige Verpflichtungen des Schuldners, viele Verbraucherschützer ganz grundsätzlich von dieser Art der Bürgschaft ab, höchstes Risiko
In jedem Fall ist es wichtig, den Bürgen über die Art der Bürgschaft und die damit verbundenen Risiken aufzuklären. So erhöht sich die Chance, einen Bürgen für den Kredit zu finden. Dem Bürgen sollte bewusst sein, dass er eine finanzielle Verantwortung gegenüber dem Kreditnehmer hat. Eine Bürgschaft sollte also nur dann eingegangen werden, wenn der Bürge eine gute Bonität aufweist, im Ernstfall auch wirklich den Kredit begleichen kann und sich damit nicht überschuldet. Er haftet nicht über den Kreditvertrag über die Summe, sondern über einen seperaten Bürgschaftsvertrag, in welchem die Haftung eingeschränkt werden kann.
Was, wenn sich kein Bürge findet?
Natürlich ist es möglich, dass sich trotz aller Bemühungen keine Bürge findet. Dann gibt es allerdings immer noch die Möglichkeit, auf spezielle Kreditgeber wie Maxda zurück zu greifen. Das Unternehmen wirbt unter anderem damit, dass es eben keine Computer über die Kreditwürdigkeit des Kunden entscheiden lässt. Stattdessen führen die Mitarbeiter individuelle Gespräche mit den Antragstellern und versuchen Lösungen zu finden.
Zwar zahlt man bei Maxda oft etwas höhere Zinsen, dafür bekommt aber praktisch jeder einen Kredit, auch wenn die Schufa nicht lupenrein ist. Einzige Voraussetzung ist ein Einkommen von 1.130 im Monat. Das Angebot liegt in diesem Fall zwischen 3.500 und 7.500€.
Wir haben uns entschlossen, wegen betrügerischer Nachrichten und vermehrtem Spam Aufkommen keine Kommentare mehr unter diesem Beitrag anzunehmen.
Versuchen Sie bitte nicht in irgendwelchen Kommentarspalten oder Foren private Geldgeber zu finden, wenn es bisher auf normalem Weg nicht mit einem Kredit geklappt hat. Das Risiko, dabei an Betrüger zu geraten, ist einfach viel zu hoch.

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57 Antworten
Ich finde es sollten auch Investorenmodelle gefördert werden, denn hier ist das Risiko gestreut. Gerade bei den derzeit steigenden Zinsen schrecken Banken immer mehr vor Finanzierungen zurück. Dies auch deshalb, weil es bei der Haushaltsrechnung immer knapper wird.