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Sparkasse erhöht Gebühren um bis zu 75 Prozent

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Letztes Update 30. Mai 2023
Sparkasse Erhöht Gebühren

Sparkasse erhöht Gebühren – Für Kunden über 25 Jahren wird der Preis für ein online Konto bei der Sparkasse Berlin und bei anderen Sparkassen in Zukunft teurer. Die Gebühren werden teilweise um bis zu 75 Prozent angezogen. Für Bestandskunden der Sparkasse Berlin erhöht sich der Preis eines normalen Girokontos zum Beispiel von vier auf sieben Euro im Monat.

Was Sie wissen müssen

  • Die Sparkasse war eine der ersten Banken, die relativ aggressiv ihre Gebühren erhöht hat. Dabei hat sich das Vorgehen stark zwischen den verschiedenen Regionalen Stellen unterschieden, allerdings gibt es bei der Sparkasse praktisch deutschlandweit kein kostenloses Girokonto mehr.
  • Wie bei der Volksbank wird auch von der Sparkasse als Grund für die Gebührenerhöhungen die andauernde Niedrigzinspolitik der EZB angegeben.
  • Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes sind viele Gebühren, die die Banken in den letzten Monaten und Jahren eingeführt haben in Frage gestellt worden. Wenn Sie persönlich von Gebührenerhöhungen betroffen sind, könnte jetzt die Gelegenheit sein, Geld zurück zu fordern. Denn leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass Banken keinesfalls dazu tendieren, Rückerstattungen von selbst vorzunehmen.

Wie Sie vorgehen können

1. Rückerstattung anfordern & teures Konto behalten

  • Sie müssen seit 2018 einen Brief Ihrer Bank erhalten haben, der eine Formulierung in dieser Richtung enthält: „Wir haben unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“ Genau darum geht es im Urteil des BGH – Schweigen darf nicht als Zustimmung gewertet werden.
  • Wenn Ihre Bank in den letzten Jahren erstmal Gebühren eingeführt und diese „Klausel“ genutzt, muss sie die Gebühren Rückwirkend bis zum 1. Januar 2018 erstatten. Alles, was weiter zurückliegt, gilt als verjährt.
  • Die Stiftung Warentest bietet einen Musterbrief (Klicken für Download) für die Rückforderungen an.

2. Konto wechseln zu einer günstigeren Bank

Wie die Sparkasse – vor allem nach den massiven Gebührenerhöhungenim Vergleich mit anderen Banken abschneidet, erfährt man in unserem Girokonto Vergleich. Hier sind die wichtigsten Konditionen und Angebote vieler Institute leicht verständlich aufgearbeitet, falls man nun über einen Kontowechsel nachdenkt.

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Update 30.05.2023: In Zukunft kostenlose Sofortüberweisungen

Zur Abwechslung mal gute Nachrichten im Gebührendschungel von Sparkasse, Volksbank, Commerzbank und Co.

Die Länder der EU haben eine neue Gebührenordnung verabschiedet, durch die in der gesamten EU Sofortüberweisungen ohne Mehrkosten genutzt werden können.

Sparkassen, Commerzbank etc., die Standardüberweisungen in Euro anbieten, müssen in Zukunft auch Sofortüberweisungen in Euro anbieten und die Kosten hierfür dürfen die Kosten einer Standardüberweisung nicht übersteigen.

In den allermeisten Fällen heißt das also, dass die Sofortüberweisung kostenlos sein muss.

Die Deutsche Presseagentur schreibt außerdem:

„Darüber hinaus verbesserten die neuen Regeln die strategische Autonomie des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors. Sie trügen dazu bei, eine übermäßige Abhängigkeit von Finanzinstituten und -infrastrukturen aus Drittländern zu verringern.“

Damit wird vermutlich auf Dienstleister wie PayPal, VISA und so weiter angespielt. Um Unabhängigkeit von diesen zu erreichen kommen die Änderungen allerdings in unseren Augen etwa 10 Jahre zu spät.

Update 25.03.2023: Gebühren Sparkasse Bielefeld steigen um 38 Prozent

Ganze 180.000 Kunden sind betroffen: Die Sparkasse Bielefeld erhöht ab Juli die Gebühren der Girokonten um 38 Prozent.

Der Preis des Standard Privatgirokontos steigt von 94,80 auf 130,80 Euro im Jahr. Gleichzeitig wird auch der Jahrespreis der Karte erhöht von 6 auf 12 Euro.

Begründet werden die Verteuerungen mit steigenden Kosten und den in Bielefeld betriebenen 24 Filialen – Mehr als jede andere Bank der Stadt.

Update 22.02.2023: Sparkassen halten an Nullzins Kurs fest – Ärgerlich für die Kunden

Aktuell kommt es zunehmend zu Kritik am Sparkassenverband. Denn während mittlerweile immer mehr Banken auf die Zinswende reagieren, indem Sie ihren Kunden wieder Tages- und Festgeldzinsen auszahlen, halten viele Sparkassen stur am Nullzins-Kurs fest.

Diese Strategie wird zunehmend schwierig zu rechtfertigen, da der Leitzins der EZB gefühlt monatlich erhöht wird und viele Banken bereites wieder Tagesgeldzinsen um die 2% und noch deutlich höhere Festgeldzinsen bieten.

Verbandsgeschäftsführer Zender der Sparkasse bittet um Geduld. Die Zinswende bei den Sparkassen brauche Zeit und eine so rasante Änderung in den Zinsen habe es seit Einführung des Euro nicht gegeben.

Jetzt Tagesgeld bekommen: Ob man diese Aussage so hinnimmt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen aber wir Empfehlen Ihnen definitiv, sich nach Konten umzuschauen, die bereits Tagesgeldzinsen anbieten! Sie sind hier nicht an Ihre aktuelle Hausbank gebunden.

Zum Tagesgeldvergleich

UPDATE 20.01.2023: Sparkasse KölnBonn kündigt 38.000 Kundinnen und Kunden + Weitere Filialschließungen?

Zum 31.März 2023 droht 38.000 Kundinnen und Kunden der Sparkasse KölnBonn die Kündigung ihrer Konten.

Das Urteil des Bundesgerichtshof vom 27.April 2021 besagt, dass Banken bei Änderungen der AGBs die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen.

Die Sparkasse KölnBonn kündigt nun alle Konten bei denen die Zustimmung der ABGs bisher nicht erfolgt ist.

Die betroffenen Konten werden nach der Kündigung noch einen Monat weitergeführt. Wenn die Konten in diesem Zeitraum weiterhin genutzt werden, dann gilt das als aktive Zustimmung. Werden die Konten innerhalb von 4 Wochen nach der Kündigung nicht genutzt, wird das Konto geschlossen.

Sparkasse schließt 17 Filialen in Sachsen

Seit dem Aufstieg des Online Bankings werden immer mehr Bankfilialen in Deutschland geschlossen.

Die Corona-Pandemie und steigender Kostendruck durch die Energiekrise haben diese Entwicklungen nur beschleunigt.

Allein in Sachsen hat die Sparkasse im vergangenen Jahr 17 Filialen geschlossen.

Die folgenden Standorte sind von den Schließungen betroffen:

  • Ebersbach
  • Görlitz-Weinhübel
  • Zittau
  • Schwarzenberg
  • Grünhain
  • Raschau
  • Doberschütz
  • Kohren-Salis
  • Leipzig

UPDATE 01.11.2022: Haspa erhöht Gebühren stark – kommt eine neue Gebührenwelle?

Aktuell sieht und hört man es überall: die Inflation treibt die Preise nach oben. Und wie es aussieht, wird sich das auch in nächster Zeit nicht ändern.

Springen Banken und Sparkassen jetzt auf den Zug auf und erhöhen die Gebühren, obwohl Sie das in den letzten Jahren sowieso schon getan haben?

Wie so oft wird hier bei der Erhöhung mit „Umstellungen der Kontomodelle“ gearbeitet.

Die bisherigen Tarife des Haspa „Joker“ Kontos – Smart, Comfort und Premium – werden eingestellt. Stattdessen müssen Kunden auf die modernisierte Variante des Joker Kontos wechseln. Die Kosten belaufen sich hier auf 9,95 Euro für das Standard Modell oder 17,95 Euro für die Premium-Variante.

Zuvor lagen die Preise bei 7,90 Euro bzw. 16,90 Euro pro Monat.

Auch Für Geschäftskunden wird es bei der Haspa deutlich teurer. Der Preis für das Geschäftskonto der Bank steigt um 30% von 10,50 auf 15,50 Euro im Monat.

Nach Angaben des Hamburger Abendblattes könnte eine Klagewelle die Folge sein.

Das liegt daran, dass eine bis vor einigen Jahren übliche Praxis bei Gebührenerhöhungen – Wenn der Kunde sich nicht meldet, stimmt dieser den neuen Gebühren zu – so heute durch einen Entscheid des Bundesgerichtshofes nicht mehr erlaubt ist.

Dementsprechend muss sich die Haspa die Zustimmung der Kunden für die Erhöhungen holen, was sehr wahrscheinlich zu einer ganzen Reihe von Auseinandersetzungen zwischen Bank und Kunden führen wird.

UPDATE 10.04.2022: Jede zweite Bank will dieses Jahr Gebühren erhöhen

Auch 2022 wird das Bankgeschäft nicht günstiger, im Gegenteil. Kunden müssen sich auf teurere Konten bei vielen Instituten einstellen, darunter natürlich auch die Sparkassen.

Nach aktuellem Stand planen ca. 35% aller Bankinstitute, dieses Jahr Gebühren zu erhöhen, 15% haben das sogar schon getan.

Auch Preise für Überweisungen und Kreditkarten sollen bei 40% der Banken steigen.

Die EY-Organisation hat diese Ergebnisse nach Umfragen im Januar und Februar bei über 100 Bankinstituten veröffentlicht.

Hinzu kommt, dass immer mehr Banken ihren Kunden mit Kündigung drohen, wenn neuen Gebühren und Geschäftsbedingungen nicht zugestimmt wird.

UPDATE 31.03.2022: Sparkasse Berlin erhöht teils drastisch Gebühren

Der Sparkassen Chef in Berlin, Johannes Evers, verkündet für 2022, in diesem Jahr die Gewinne der Bank verdoppeln zu wollen. Ganze 85 Millionen Euro soll die Bank dieses Jahr abwerfen, ein großes Vorhaben, das einige Änderungen erfordert.

Und leider scheint es, als sollten die Kunden der Bank einen großen Teil der neuen Gewinne schultern. Ab dem 1. Juli kündigt die Berliner Sparkasse teils drastische Gebührenerhöhungen an.

  • Das „Giro pauschal“ Konto steigt von monatlich 7 auf 8,95 Euro
  • Das „Giro digital“ von 3 auf 4,95 Euro
  • Das „Giro individual“ von 1 auf 2,95 Euro

In Prozent ausgedrückt geht es hier um Verteuerungen von teils fast 300 Prozent.

UPDATE 10.02.2022: EC-Karte verliert auf Dauer Bezahlfunktionen

Erneut stellt die Sparkasse Services ein, die bislang für die Kunden zur Verfügung standen. Nachdem bereits das Maestro Symbol von den Karten verschwindet, wodurch die Karten im Ausland Nutzen einbüßen, sollen jetzt die „GeldKarte“ und „girogo“ Funktionen abgeschafft werden.

Die Funktionen haben Kunden bislang eine Art Prepaid Funktion geboten. So konnte man Guthaben auf die Karten laden, um direkt mit diesen zu bezahlen, ohne, dass dafür Geld vom Girokonto abgebucht wird. Auch die Notwendigkeit einer Unterschrift bzw. Eingabe der PIN fallen weg.

Nach Aussage der Sparkassen werden diese Funktionen allerdings immer weniger genutzt. Das „kontaktlose Bezahlen“ sowie das zahlen per Smartphone oder Kreditkarte sind offenbar mittlerweile deutlich beliebter.

Was passiert mit bestehendem Guthaben? Wenn Sie aktuelle noch eine Sparkassenkarte mit der girogo oder GeldKarte Funktion haben, können Sie noch bis zum Ende der Gültigkeit Ihrer Karte mit den Funktionen bezahlen. Maximal gilt das bis zum 31. Dezember 2024, bestehendes Guthaben bleibt bis dahin behalten. Über dieses Datum hinaus muss die Karte spätestens bis 31. März 2025 entladen werden.

UPDATE 31.01.2022: Klage der Verbraucherzentrale könnte Präzedenzfall werden

Eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die relativ kleine Volksbank Welzheim könnte zu einem Präzedenzfall für andere Volksbanken und auch Sparkassen werden.

Die Bank hatte 7000 Kunden angeboten, ihr Girokonto zum monatlichen Preis von fünf Euro weiterzuführen – Dafür sollten die Kunden auf die Rückerstattung von zuvor erhobenen Gebühren verzichten. Entscheidend für die Klage ist dabei, dass den Kunden, sollten sie sich nicht auf diese Bedingungen einlassen, mit Kündigung des Girokontos gedroht wurde. Ein Vorgehen, das wir seit dem Urteil des BGH (Bundesgerichtshof) zu unzulässigen Gebühren bereits häufiger gesehen haben.

Gegen diese Methoden klagt die Verbraucherzentrale. Unter anderem handele es sich um „unlauteren Wettbewerb“ und „unzulässige Beeinflussung“ durch aggressives Vorgehen gegenüber den Kunden.

Mitte Februar soll ein Urteil fallen und die Folgen könnten Banken in ganze Deutschland betreffen. Wenn nämlich entschieden wird, dass Kunden nicht auf diese Weise gezwungen werden können, neue Konditionen anzunehmen, stärkt dies deren Rechte gegenüber den Geldhäusern ungemein. Auch die Rückerstattung von bisher unzulässig erhobenen Gebühren könnte in diesem Zusammenhang einfacher werden, da den Banken Möglichkeiten genommen werden, sich gegen diese Forderungen zu wehren.

Update: Leider blieb die Klage der Verbraucherzentrale gegen die Volksbank Welzheim zunächst erfolglos. In unserem letzten Update können Sie genauer nachlesen, worum es bei der Klage ging.

Das Landgericht Stuttgart hat nun seine Entscheidung gefällt und diese ist für Verbraucher leider wenig erfreulich. Banken hätten ein Recht, Kunden zu kündigen, wenn diese den geänderten Geschäftsbedingungen nicht zustimmen. Damit hat das Gericht effektiv auch die Methode der Volksbank Welzheim legitimiert, den Kunden mit einer Kündigung des Girokontos zu drohen.

Die Verbraucherzentrale geht allerdings in Berufung vor das Oberlandesgericht.

Update: Riester Verträge der Sparkasse enthalten unzulässige Klausel – holen Sie sich 100 Euro zurück

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mach darauf aufmerksam, dass Riester-Sparer zunehmend in laufenden Riester-Verträgen plötzlich Gebühren für die Auszahlung ihrer Rente zahlen sollen. Experten kamen nach einer ausführlichen Durchsicht allerdings zu der Erkenntnis, dass die betreffende Klausel im Vertrag nicht zulässig ist.

Dies wurde nun auch vor Gericht bestätigt. Kunden seien nicht ausreichend über anfallende Kosten informiert worden. Zwar sind die Urteile noch nicht rechtskräftig, allerdings seien die Chancen schon jetzt besser, sich selbst gegen die Vertragsklausel zu wehren, so der Verbraucherschutz.

Die Verbraucherzentrale stellt dazu einen Musterbrief auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Gebühren für Kartenzahlung

Grade während der aktuellen Situation nutzen viele Menschen das kontaktlose Bezahlen und zahlen allgemein viel per Karte statt mit Bargeld.

Dabei ist vielen gar nicht bewusst, dass dieser Service oft nicht Gratis ist und es scheint, als würden die Sparkassen diese Gebühren oft sogar gar nicht ausweisen. Nur durch direkte Nachfrage oder über das Preis und Leistungsverzeichnis wird man über diese informiert. Dabei können hier im Laufe des Jahres hunderte Euro an zusätzlichen Kosten zusammenkommen. Die Gebühren pro Zahlung können dabei bis zu 70 Cent betragen und treten vor allem bei den günstigeren Girokonto Modellen auf.

Nach Recherchen von Verbraucherportalen verlangen aktuell 187 von 380 Sparkassen in Deutschland auf das Bezahlen per Girocard. Im Durchschnitt liegt der Preis bei 0,33 Cent. Auch die größte Sparkasse Deutschlands, die Haspa (Hamburg) verlangt pro Transaktion 50 Cent vom Kunden.

Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer dabei die Tatsache, dass die Gebühren häufig nicht richtig ausgewiesen sind, sondern erst auf direkte Nachfrage mitgeteilt werden.

Wichtige Hinweise zur aktuellen Situation

In vielen Teilen Deutschlands haben sich Volksbanken und Kreissparkassen zusammengetan und veranlasst, dass ab sofort an den Geldautomaten des jeweils anderen Instituts auch als “Fremdkunde” gebührenfrei Geld abgehoben werden kann.

Somit sollen Menschen für das Abheben von Bargeld einen möglichst kurzen Weg auf sich nehmen müssen, was bei der Eindämmung der Corona Pandemie helfen soll.

Wir informieren hier darüber, welche Sparkassen und Volksbanken sich diesem Vorgehen bereits angeschlossen haben. Bisher wurden Gebühren für das Abheben bei Fremdinstituten in folgenden Teilen Deutschlands ausgesetzt:

  • Mainz
  • Marbach
  • Bad-Kreuznach
  • Rhein Nahe

Filialschließungen:

Kunden müssen sich darauf einschließen, dass bis auf weiteres viele Filialen geschlossen bleiben – in Berlin etwa zwei Drittel der Zweigstellen. So wollen die Sparkassen eine Verbreitung des Virus durch Kontakt zwischen Mitarbeitern und Kunden verhindern.

Die Geldautomaten in den Räumlichkeiten der Sparkasse bleiben dabei natürlich trotzdem weiter zugänglich.

Wichtig: Bundesgerichtshof stoppt überhöhte Gebühren

WICHTIG: Obwohl es hier um die Sparkasse Freiburg geht, gilt das Urteil des Bundesgerichtshof im Prinzip für alle Banken und Sparkassen! Das heißt, dass überall Rückforderungen möglich sind, wo folgende, nun als unangemessen eingestufte Gebühren erhoben wurden bzw. im Preis- und Leistungsverzeichnigs zu finden sind:

  • Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Last­schrift bei Post­versand 5,00 €
  • Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Post­versand) einer Einzugs­ermächtigungs-/Abbuchungs­auftrags­last­schrift mangels Deckung 5.00 €(zwei Klauseln an unterschiedlicher Stelle im Preis­verzeichnis)
  • Unter­richtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung (bei Post­versand) … eines Über­weisungs­auftrages mangels Deckung 5,00 € (zwei wort­gleiche Klauseln für verschiedene Über­weisungs­arten)
  • Dauer­auftrag Kosten: Einrichtung/Änderung/Aussetzung/Löschung 2,00 € (soweit es um die Aussetzung und Löschung geht, die Einrichtung und die Änderung dürfen gebühren­pflichtig sein)
  • Pfändungs­schutz­konto: Privat-/Geschäfts­girokonto; Privatgiro­konto: Grund­preis je ange­fangenen Monat 7,00 € (galt bei der von der beklagten Sparkasse bis zum 13. Dezember 2012 verwendeten Klausel, entscheidend: Pfändungs­schutz­konten waren teurer als Giro­konten sonst)
  • Änderung, Streichung einer Order 5,00 € (soweit es um Streichung einer Order geht, die Änderung darf gebühren­pflichtig sein)

Wie man die Rückerstattung beantragt

Diese Gebühren für Leistungen der Sparkassen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofes also nicht akzeptabel. Damit entspricht der BGH einer Klage eines Verbraucherschutzvereins. So seien etwa 5 Euro für einen Brief bei einer Kundenbenachrichtigung völlig unangemessen und nicht an tatsächlich für die Bank anfallenden Kosten ausgerichtet.

Dabei geht es in erster Linie um die Sparkasse Freiburg, die für verschiedene Leistungen diese 5 Euro als Preis eingeführt hatte. Etwa, wenn Kunden bei fehlgeschlagenen Überweisungen wegen mangelnder Kontodeckung unterrichtet werden müssen (Ein wenig ironisch). Der Bundesgerichtshof kippt nun die Gebühren der Sparkasse Freiburg mit der Begründung, dass die Sparkasse ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen habe, ohne dafür gesondert Gebühren verlangen zu dürfen.

Dasselbe gilt für Änderungen und Aussetzungen von Daueraufträgen, für die die Sparkasse Freiburg ebenfalls Gebühren haben wollte. Nach Bundesgerichtshof handelt es sich hier um durch das Widerrufsrecht abgedeckte Vorgänge, die in jedem Fall kostenlos bleiben müssen. Bereits Ende Juli war der Bundesgerichtshof zur Frage um die Kosten für SMS-TAN Vorgänge eingeschaltet worden und es bleibt zu sehen, ob noch weitere Banken ihre Gebühren wieder zurücknehmen müssen.

UPDATE 01.03.2020: Klagen gegen die Sparkasse

In den letzten Monaten hat sich die Welle der Negativzinsen für Privatkunden bei verschiedenen Banken immer weiter fortgesetzt. Während zunächst nur sehr wohlhabende Kunden mit Ersparnissen über 100.000 Euro die Zinsen zahlen sollten, gilt dies nun an immer mehr Stellen auch für Normalverbraucher.

So etwa im Fall der Sparkasse Vogtland. Hier sollen Kunden bereits ab 5.000 Euro auf dem Konto das sogenannte „Verwahrentgelt“ zahlen. Jetzt regt sich hier allerdings zunehmend Widerstand. Nach einer Beschwerdeflut durch Kunden zog die Bank die Zinsen zunächst zurück, war aber nicht bereit, die entscheidenden Stellen auch wieder aus der Geschäftsordnung zu streichen. Offensichtlich hatte man sich bei der Bank keineswegs komplett von dem Gedanken an Negativzinsen verabschiedet.

Nun will die Verbraucherzentrale in Sachsen gegen die Bank klagen – womit sie die erste Klage dieser Art in Deutschland anstrebt. Sollte das Verfahren tatsächlich von Erfolg gekrönt sein, könnte dies zu einem Präzedenzfall im Bereich der Negativzinsen werden.

Sparkassen Gebühren

ÜBERSICHT: Sparkasse erhöht Gebühren in vielen Regionen

Abgesehen davon, dass auch immer mehr andere Banken Gebühren einführen oder anheben, tut die Sparkasse dies in verschiedenen Regionen, in denen sie ihre Service bietet. Die Sparkasse erhöht Gebühren zum Beispiel in München, Hannover, Hamburg, Bielefeld, Regensburg und Remscheid. Ausweichmöglichkeiten findet man in unserem Girokonto Vergleich.

Durch einige unserer User haben wir von zwei weiteren Sparkassen erfahren, die teils sehr hohe oder zumindest viele Gebühren für unterschiedlichste Leistungen erheben. Zusätzlich beginnen Sparkassen an verschiedenen Orten gerade auch mit Erhöhungen von Depot- und sogar Schließfachgebühren. Hier werden Preise teils annähernd verdoppelt.

Zum öffnen der Informationen der einzelnen Banken anklicken!

Sparkasse gebühren geld abheben

Sparkasse erhebt nun auch Gebühren fürs Geldabheben

Deutschlandweit gibt es ca. 400 kommunale Sparkassen, davon erheben mehr als 40 Institute Gebühren beim Geldabheben. Einige Sparkassen verlangen bei jedem Bargeldvorgang am Geldautomaten Gebühren, andere verlangen erst bei häufiger Nutzung des Geldautomaten pro Monat ein Entgelt. Die Gebühren sind regional unterschiedlich und liegen derzeit bei bis zu 1 Euro. Um diesem neuen Gebühren-Hammer zu entgehen, bleibt entweder der Wechsel des Kontomodells oder man sucht sich direkt eine neue Hausbank.

Diese Sparkassen erheben Gebühren fürs Geldabheben

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Nord-DE
West-DE
Ost-DE
Süd-DE
Sparkasse Aurich-Norden
Kreissparkasse Ahrweiler
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Sparkasse Bayreuth
Stadtsparkasse Bad Sachsa
Stadtsparkasse Bad Honnef
Sparkasse Elbe-Elster
Kreis- und Stadtsparkasse Dinkelsbühl
Förde Sparkasse
Sparkasse Burbach-Neunkirchen
Harzsparkasse
Kreis- und Stadtsparkasse Erding - Dorfen
Sparkasse LeerWittmund
Sparkasse Dillenburg
Sparkasse Muldental
Sparkasse Heidelberg
Sparkasse Schaumburg
Kreissparkasse Euskirchen
Kreissparkasse Heidenheim
Kreissparkasse Verden
Stadtsparkasse Grebenstein
Kreissparkasse Kelheim
Sparkasse Vorpommern
Stadt-Sparkasse Haan
Sparkasse Marburg-Biedenkopf
Sparkasse Westholstein
Sparkasse Hanauerland
Sparkasse Mittelfranken-Süd
Stadtsparkasse Hilchenbach
Sparkasse Niederbayern Mitte
Sparkasse Höxter
Sparkasse Passau
Sparkasse Neckartal-Odenwald
Sparkasse Pfullendorf-Messkirch
Sparkasse Olpe-Drolshagen-Wenden
Sparkasse Rastatt-Gernsbach
Sparkasse Vest Recklinghausen
Kreissparkasse Ravensburg
Sparkasse Wittgenstein
Sparkasse Rothenburg
Sparkasse Rottal-Inn
Sparkasse Tauberfranken

Das scharfe Echo zahlreicher Medien zeigt erste Wirkung, denn die erste Sparkasse streicht die Abhebegebühren wieder. Hierbei handelt es sich um die Sparkasse Hanau. Der Imageschaden wird als gravierender eingeschätzt, als der Nutzen durch die Einnahmen. Dennoch ist das Girokonto mit einigen Gebühren belegt, die es genau zu prüfen gilt. Dank Kontowechsel-Service geht der Umzug zu einem kostenlosen Girokonto ganz einfach.

Fazit

Das Fazit zum Thema Sparkasse erhöht Gebühren: Wer in Zukunft noch ein gratis Girokonto haben will, wird sich wohl zunächst bei den online Banken umsehen müssen. Denn diese müssen kein Geld für Filialen ausgeben. In unserer Übersicht zum Girokonto ohne Gehaltseingang sind einige Banken aufgeführt, wo kostenlose Konten angeboten werden. Hier könnte es die kostenfreien Angebote noch etwas länger geben. Wenn Finanzexperten allerdings recht haben, wird das kostenlose Girokonto irgendwann in den nächsten 10 Jahren vollständig verschwunden sein.
Nicht nur bei der Sparkasse, auch bei anderen Banken gibt es regionale Unterschiede im Angebot. Wer sich genauer informieren möchte, liest unseren Artikel zum Vergleich kostenloser, regionaler Girokonto-Modelle durch.

Rückerstattung von Bank Gebühren

Warnung:In vielen Fällen ist es leider so, dass nur Kunden ihre Gebühren zurückerstattet bekommen, die dies explizit fordern, auch wenn die Sparkassen eigentlich dazu verpflichtet wären, dies von sich aus zu regeln. Glücklicherweise ist der Prozess aber im Prinzip ganz einfach.

1. Prüfen Sie zunächst Ihre Konto­auszüge. Dann notieren Sie Datum und Höhe aller Gebühren Buchungen, die nach dem jetzigen Urteil des Bundes­gerichts­hofs inakzeptabel sind.

2. Schreiben Sie an Ihre Sparkasse einen in etwa wie folgt formulierten Brief per Einschreiben mit Rückschein: „Nach dem Urteil des Bundes­gerichts­hofs vom 12. September 2017, Aktenzeichen: XI ZR 590/15, waren einige Ihrer Gebühren rechts­widrig. Bitte erstatten Sie mir deshalb folgende Beträge: (….) Sie haben mir außerdem heraus­zugeben, was Sie mit dem rechts­widrig kassierten Geld erwirt­schaftet haben. Dabei ist nach der ständigen Recht­sprechung des Bundes­gerichts­hofs zu vermuten, dass Sie auf mindestens fünf Prozent­punkte über dem Basiszins­satz kommen. Soweit mein Konto über­zogen war, haben Sie statt­dessen die auf die rechts­widrig erhobenen Gebühren entfallenden Zinsen zu erstatten. Die Erstattung erwarte ich bis spätestens (Datum in zwei oder drei Wochen). Sollte diese ausbleiben, behalte ich mir vor, ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einzuleiten.“

 

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Redakteur: Stephan Gert

Bildquelle: Vielen Dank an inproperstyle für das Bild (inproperstyle/www.pixabay.de)

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