Nach der Eigenheimzulage hat die Große Koalition Ende 2018 das Baukindergeld ins Leben gerufen. Familien und Alleinerziehende erhalten 12.000€ pro Kind über 10 Jahre ausgezahlt. Welche Bedingungen an die staatliche Zulage geknüpft sind und wo Sie das Baukindergeld beantragen, berichten wir hier.
Was Sie wissen müssen
- Das Baukindergeld ist eine staatliche Zulage für Familien und Alleinerziehende beim Bau oder Kauf einer Immobilie.
- Pro Kind erhalten Sie 12.000€ über einen Zeitraum von 10 Jahren (1.200€ pro Jahr).
- Die Bedingungen für das Baukindergeld umfassen unter anderem das Vorhandensein von Kindern unter 18 Jahren im Haushalt, ein bestimmtes Haushaltseinkommen, den Erwerb der Immobilie ab dem 1. Januar 2018, den Erstbezug der Immobilie und den Wohnsitz in Deutschland.
- Das Baukindergeld wird von der KfW geleitet und ausgezahlt.
- Die Frist zur Beantragung des Baukindergelds wurde bis zum 31. März 2021 verlängert.
Wie Sie vorgehen können
- Ziehen Sie in Ihre gekaufte Immobilie ein oder melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde um.
- Beantragen Sie das Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal innerhalb von 6 Monaten.
- Laden Sie Identitätsnachweise und andere erforderliche Dokumente auf das Portal hoch.
- Nach erfolgreicher Prüfung werden Ihnen jährlich 1.200€ pro Kind ausgezahlt.
- Bitte beachten Sie, dass das Baukindergeld als Finanzierungshilfe angesehen wird, aber nicht als Eigenkapital bei der Bank gewertet wird.
Update: Fristverlängerung für den Antrag auf Baukindergeld bis März 2021
Eine positive Nachricht für alle, die sich den Traum vom Familienleben im eigenen Haus erfüllen wollen: Die Frist zur Beantragung des Baukindergelds wurde auf den 31.03.2021 verlängert (zuvor galt die Frist bis zum 31.12.2020). Haben Sie bis zum 31.03.2021 ihren Kaufvertrag der Immobilie unterzeichnet und eine Baugenehmigung erhalten, dann kann der Antrag auf Baukindergeld weiterhin gestellt werden.
Nach Einzug in die Immobilie können sie innerhalb der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 den Antrag auf Baukindergeld stellen!
Was ist Baukindergeld?
Seit Mitte September 2018 fördert der Staat Familien und Alleinerziehende beim Bau oder Kauf einer Immobilie. Pro Kind erhält man 12.000€ über einen Zeitraum von 10 Jahren (1.200€ pro Jahr). Die Leistungen werden von der KfW geleitet und ausgezahlt. Bis zum jetzigen Stand haben laut Auswertung der KfW 112.000 Familien einen Förderantrag gestellt.
Ziel der neuen Förderung ist die Erhöhung der Eigenheimquote in Deutschland. Der Deutsche wohnt aufgrund des angespannten Immobilienmarktes deutlich häufiger zur Miete als der europäische Durchschnitt. Zuletzt lag Deutschland mit ca. 51,4% am unteren Ende.
Mit dieser und anderen staatlichen Förderungen erhofft man sich einen Zuwachs neuer Eigenheimbesitzer.
Welche Bedingungen muss man für das Baukindergeld erfüllen?
Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, die in erster Linie mit der Art des Erwerbs der Immobilie und dem Einkommen zusammenhängen. Baukindergeld erhalten Sie, wenn diese Bedingungen zutreffen:
- Im Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000€ im Jahr bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000€. Als Grundlage für die Berechnung gilt das Durchschnittseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Bsp: Für 2019 gilt der Durchschnitt aus 2016, 2017.
- Frühestens 01.01.2018 Kaufvertrag unterzeichnet oder Baugenehmigung erhalten.
- Es handelt sich um Ihre erste Immobilie, die nicht geerbt oder aus erster Verwandtschaftslinie gekauft wurde. Besitzen Sie oder Ihr Ehepartner bereits eine Immobilie, haben Sie geerbt oder von Ihren Eltern, Großeltern gekauft, erhalten Sie keine Förderung.
- Die Immobilie befindet sich in Deutschland. Die Staatsangehörigkeit ist nicht relevant.
- Sie müssen in die Immobilie eingezogen sein. Bis spätestens 6 Monate nach Einzug ist der Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Wie erhöht sich das Baukindergeld & Einkommensgrenze bei mehreren Kindern?
Mit mehreren Kindern steigt das Baukindergeld um die gleiche Höhe. Die Zahl der Kinder ist nicht begrenzt:
Kinder |
Haushaltseinkommen max. |
Zahlung pro Jahr |
Baukindergeld insgesamt (10 Jahre) |
1 |
90.000€ |
1.200€ |
12.000€ |
2 |
105.000€ |
2.400€ |
24.000€ |
3 |
120.000€ |
3.600€ |
36.000€ |
usw… |
usw… |
usw… |
usw… |
Wie muss ich vorgehen, um Baukindergeld zu beantragen?
Die KfW empfiehlt folgende Vorgehensweise in 4 Schritten:
1. Ziehen Sie in Ihre gekaufte Immobilie ein und melden sich bei ihrer Gemeinde um. Die Meldebestätigung brauchen Sie als Nachweis für den Einzugstermin. Sollten Sie zuvor in einer gemieteten Wohnimmobilie gewohnt haben, und demzufolge nicht umziehen, zählt das Datum des Kaufvertrags.
2. Baukindergeld online im KfW-Zuschussportal beantragen. Innerhalb von 6 Monaten muss der Antrag gestellt werden. Sollten Sie innerhalb der Frist ein Kind erwarten, wodurch Sie eine Berechtigung auf Baukindergeld erhalten, dann stellen Sie den Antrag, wenn das Kind geboren wurde.
3. Identität und Nachweise auf das KfW-Zuschussportal hochladen. Nach der Antragsbestätigung müssen Sie über Video- oder PostIdent Ihre Identität nachweisen. Anschließend laden Sie alle anderen Nachweise innerhalb 3 Monate auf das Portal hoch. Sie benötigen Einkommensteuerbescheide, Ihre Meldebestätigung und einen Grundbuchauszug.
4. Überprüfung Ihrer Angaben und Auszahlung des Baukindergelds. Mit erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie jährlich das Baukindergeld in Höhe von 1.200€ pro Kind überwiesen.
Dafür verwenden es die meisten: Baukindergeld als Finanzierungshilfe
Der größte Faktor beim Erwerb einer Wohnimmobilie ist die Finanzierung. Wir selbst befassen uns ausschließlich mit dem Vergleich von Bausparverträgen. Aus diesem Grund nehmen wir als Beispiel die Darlehensphase bei einem Bausparvertrag. Dort zahlen Sie den zum Start des Bausparvertrags festgelegten Betrag inklusive Zinssatz zurück.
Bei einer fiktiven Bausparsumme von 50.000€ – der Durchschnitt in Deutschland – zahlen sie während der Darlehensphase bei der Schwäbisch Hall einen monatlichen Tilgungsbetrag von schätzungsweise 250€. Das macht 3000€ jährlich. Durch die staatliche Zulage zahlen Sie somit bei einem Kind nur noch 1.800€ im Jahr. Bei mehreren Kindern noch weniger. Das Baukindergeld erleichtert die Finanzierung erheblich. Deshalb wird das Baukindergeld gerne als Finanzierungshilfe angesehen.
Bildquelle: Vielen Dank an ©Pixabay.com für das Titelbild.
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