+++20 Jahre Tagesgeldzinsen analysiert. HIER hat die mutual Redaktion etwas entdeckt.+++

EU-Richtlinie zum Girokonto für jedermann in Kraft getreten

Artikel wurde 0 Mal aktualisiert.
Letztes Update 31. März 2023

Die bereits vor einigen Jahren verabschiedete Richtlinie des Europaparlaments verpflichtet alle Banken zur Einrichtung eines Kontos für jedermann. Nun ist diese Richtlinie umgesetzt worden.

Das Jedermann-Konto beschreibt im Grunde, dass jeder in der EU lebende Bürger ein Recht darauf hat, bei einer Bank seiner Wahl ein Basis-Girokonto zu eröffnen. Davon profitieren vor allem Obdachlose und Migranten. Zuvor oblag es den Banken, ob sie ein solches auf Guthaben basierendes Konto anbieten oder nicht. Die seit 1995 bestehende Selbstverpflichtung der Banken führte jedoch nicht zu dem erhofften Ergebnis.

Viele Bankinstitute verweigerten diese Praxis, da sie auf positive Schufa-Einträge und einen festen Wohnsitz Wert legten. Dies verstärkt allerdings die schlechte wirtschaftliche und auch soziale Situation von verschuldeten Bürgern. Ohne den Besitz eines Kontos ist es den Betroffenen kaum möglich, Mietzahlungen zu tätigen oder einen Lohn zu erhalten.

Um genau diesem wirtschaftlichen Ausschluss in der EU ansässiger Bürger vorzubeugen, entschied sich das EU-Parlament für diesen Beschluss.

Neben dem Rechtsanspruch auf ein Basis-Girokonto, sind die Banken dazu verpflichtet Gebühren und Konditionen ihrer angebotenen Girokonten transparent zu gestalten. Dies ermöglicht allen EU-Bürgern den besseren Vergleich. Als Orientierung soll eine EU-weite Standardisierung der Informationen dienen.

Der Angebotswettbewerb erfährt durch diese Praxis ebenfalls eine Steigerung. Diese wird weitergehend verstärkt, indem auch der Kontowechsel in Zukunft einfacher gestaltet wird. Der Kunde soll von einem Kontowechsel-Service profitieren, den die neue Bank anbietet. Die jeweils vorherige Bank ist darüber hinaus angehalten, wichtige Informationen in Sachen Einzugsermächtigung, Daueraufträge und dergleichen auf Anfrage des Kunden direkt an die neue Bank weiterzugeben.

Zusammenfassung:

Alle Bürger, die sich legal in der EU aufhalten, haben das Recht auf ein sogenanntes Guthaben-Konto. Das Konto ist insbesondere nützlich für Flüchtlinge und Obdachlose. Das Konto für jedermann ermöglicht es dem Kontoinhaber Überweisungen, Einzahlungen und Geldabhebungen durchzuführen. Ein Überziehen des Kontos ist nicht möglich. Zudem müssen Bankinstitute Informationen in Bezug auf Zinsen, Kontoführungsgebühren, Anzahl der Filialen und ähnliches transparent gestalten.

Bildquelle: Vielen Dank an PublicDomainPictures für das Bild (© PublicDomainPictures/www.pixabay.de)

Klicken Sie, um den Beitrag zu bewerten!
[Gesamt: 0 Durchschnitt: 0]

2 Antworten

  1. Guten tag ich war in den letzten Tagen bei der Postbank ich möchte ein Konto eröffnen um meine Finanzen endlich in die richtige Richtung zu bringen ich bin grade mal 20 ich möchte nicht mein ganzes Leben lang verschuldet bleiben aber die Banken geben mir nicht mal die Chance diese lehnen meine Anträge einfach ab das ist schön die zweite Bank die das tut wie soll dann ein Mensch wie ich aus seinen Probleme kommen wenn ich nicht mal ein eigenes Konto eröffnen kann wo mein Lohn draufgezahlt wird das ist alles wie ein Teufelskreis würde mich freuen über Informationen Mfg Cäsar

    1. Hallo Cäsar,

      da wir Ihre genaue Situation nicht kennen ist eine wirklich sinnvolle Beratung leider schwierig, wir würden Ihnen sehr empfehlen, sich direkt bei einer Bank beraten zu lassen – natürlich sollte jeder die Möglichkeit bekommen ein Konto zu eröffnen. Im Notfall gibt es bei einigen Banken auch das sogenannte „Basis“ Konto, bei diesem kann man eigentlich nicht abgelehnt werden. So eines gibt es auch bei der Postbank: https://www.postbank.de/privatkunden/giro-basis.html

      Mit besten Grüßen
      die Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere interessante Artikel zu diesem Thema