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AWV Meldepflicht beachten: Alles, was Sie wissen müssen

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Letztes Update 7. August 2023
AMV Meldepflicht artikelbild

Wenn Sie Geld an Personen im Ausland senden, greift unter Umständen die AWV Meldepflicht. Wann Sie eine Überweisung melden müssen und worauf es zu achten gilt, erfahren Sie hier.

Was Sie wissen müssen

  • Die AWV Meldepflicht steht für die Außenwirtschaftsverordnung und regelt Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr.
  • Die Meldepflicht gilt für Privatpersonen bei Auslandsüberweisungen von mehr als 12.500 Euro.
  • Die Meldepflicht dient der Erfassung von Kapitalflüssen, der Bekämpfung von Kriminalität, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismus.
  • Wird die AWV Meldepflicht nicht beachtet, kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Wie Sie vorgehen können

  • Meldepflichtige Überweisungen müssen bis zum 7. Kalendertag des Folgemonats gemeldet werden.
  • Die Meldung kann telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
  • Erforderliche Angaben sind Name, Herkunfts- oder Bestimmungsland, Verwendungszweck, Geldbetrag und Kontaktdetails.
  • Es gibt Ausnahmen von der Meldepflicht, z. B. bei Warenimporterlösen oder bei erhaltenen Erlösen von exportierten Waren.

Was ist die AWV Meldepflicht

Die Abkürzung AWV steht für Außenwirtschaftsverordnung und regelt die Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes. Enthalten sind Genehmigungs- und Meldebestimmungen sowie zugehörige Bußgeldvorschriften.

Relevant für diesen Artikel ist allerdings nur der 7. Abschnitt der AWV, der die Meldevorschriften im Kapital- und Zahlungsverkehr regelt.

Wer als Privatperson größere Summen ins Ausland überweist, muss die AWV Meldepflicht beachten und diesen Zahlungsverkehr der deutschen Bundesbank melden.

deutsche bundesbank AWV Meldepflicht

Wieso gibt es die AWV Meldepflicht?

Es gibt eine Reihe naheliegender Gründe für die Existenz der Meldepflicht. Liest man dazu auf der Website der Bundesbank, erhält man in dieser Hinsicht allerdings keine Informationen und muss sich auf anderen Seiten informieren. Entscheidende Gründe sind nach unseren Recherchen die Folgenden:

  • Erfassung von Kapitalfluss ins Ausland und aus dem Ausland in die Außenwirtschaftsstatistik
  • Bekämpfung von Kriminalität bzw. Geldwäsche über das Ausland
  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung über das Ausland
  • Bekämpfung von kriminellen Organisationen und Terrorismus

Wann AWV Meldepflicht beachten?

Die AWV Meldepflicht beachten müssen Sie als Privatperson, wenn Sie in Deutschland eine Auslandsüberweisung von mehr als 12.500 Euro senden oder empfangen. Das gilt natürlich auch für den Gegenwert in einer anderen Währung als Euro, also aktuell zum Beispiel bei etwa 13.695 Dollar.

Fremdwährungskonto: Sie haben privat oder in Ihrem Arbeitsalltag häufiger mir Fremdwährungen zu tun? Lesen Sie alles dazu in unserem Artikel zur Eröffnung eines Fremdwährungskontos.

Dabei sind praktisch alle Zahlungsarten einbezogen, Sie müssen bei allen folgenden Zahlungsarten eine Meldung machen:

  • Überweisung in Euro oder anderer Währung
  • Barzahlung
  • Zahlung oder Empfang per Scheck
  • Lastschriften
  • Aufrechnungen und Vergleiche
  • Einbringung von Vermögen und Rechten in Unternehmen, Zweitniederlassungen oder Betriebsstätten

AWV Meldepflicht bei mehreren kleinen Zahlungen

Ob Sie die AWV Meldepflicht beachten müssen, wenn es um kleinere Zahlungen geht, die insgesamt 12.500 Euro ergeben, ist bezüglich der Rechtslage nicht eindeutig geregelt und man muss den Einzelfall beurteilen.

Die Bundesbank geht allerdings davon aus, dass Überweisungen eines Monats zusammengerechnet werden sollten. Wenn Sie also im selben Monat 10.000 Euro und 2.500 Euro überweisen, tritt die AWV Meldepflicht in Kraft.

Wenn Sie allerdings im März 10.000 Euro und im April 2.500 Euro überweisen, ist die Lage weniger klar. Wir empfehlen jedoch, im Zweifel lieber eine Meldung zu machen, als auf diese zu verzichten.

Im schlimmsten Fall könnte hier der Verdacht entstehen, dass Sie versuchen, die Meldepflicht durch künstlich aufgeteilte Zahlungen zu umgehen.

Wie viel Zeit für AWV Meldepflicht?

Laut AWV beträgt die Meldefrist bzw. Deklarationsfrist die Zeit bis zum siebten Kalendertag des Monats nach der Überweisung.

Wenn Sie also am 03. März eine Überweisung tätigen, müssen Sie diese spätesten bis zum 07. April gemeldet haben.

Wie melde ich eine Überweisung an die Bundesbank?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, um Ihre Auslandsüberweisung der Deutschen Bundesbank zu melden. Wie Sie die Meldung vornehmen ist abhängig davon, ob Sie als Privatperson oder Unternehmen handeln.

AWV Meldepflicht für Privatpersonen:

  • Kontaktieren Sie Meldehotline der Bundesbank unter (0800) 1234-111
  • Die Nummer ist kostenlos
  • Unter der Woche von 09:00 bis 15:00 Uhr
  • Für Meldungen aus dem Ausland oder ohne Festnetznummer erreichen Sie die Bundesbank unter +49 6131 377 4790
  • Alternativ senden Sie Ihre ausgefüllte Z4-Meldung per Email an Bitte aktivieren Sie JavaScript um diese E-Mail-Adresse anzuzeigen.

AWV Meldepflicht für Unternehmen:

  • Nehmen Sie die Meldung elektronisch über das Meldeportal der Bundesbank vor
  • Sie können XML- und CSV-Dateien hochlanden, um mehrere Berichte parallel einzureichen
  • Alternativ senden Sie Ihre ausgefüllte Z4-Meldung per Email an Bitte aktivieren Sie JavaScript um diese E-Mail-Adresse anzuzeigen.

Das Formular für die Z4-Meldung per Mail erhalten Sie auf der Website der Bundesbank.

AWV Meldung Formular
Hier sehen Sie ein Ansichtsexemplar des offiziellen Formulars für die Meldung Ihrer Überweisung.
Tipp: Handelt es sich um eine einmalige Zahlung, empfehlen wir Privatpersonen die Meldung per Telefon, da das von der Bundesbank bereitgestellte Formular unserer Ansicht nach etwa verwirrend gestaltet ist und hier eher Fehler passieren können.

Angaben bei AWV Meldepflicht

Als Privatperson sowie als Unternehmen müssen Sie die folgenden Angaben bei einer Meldung bei der Bundesbank machen:

  • Den vollständigen Namen von Ihrer Person oder Ihres Unternehmens
  • Das Herkunftsland, wenn Sie einer Überweisung empfangen haben; das Bestimmungsland, wenn Sie selbst überweisen
  • Einen Verwendungszweck für den Geldtransfer
  • Den genauen Geldbetrag
  • Ihre Kontaktdetails

Die nötigen Angaben sind unabhängig davon, auf welchem Weg Sie die Meldung vornehmen.

Ausnahmen AWV Meldepflicht

Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, bei denen die AWV Meldepflicht nicht beachtet werden muss. Diese Ausnahmen sind:

  • Warenimporterlöse
  • Erhaltene Zahlungen für exportierte Waren
  • Kredite und Einlagen, wenn die Laufzeit unter 12 Monaten ist
  • Rentenbezüge aus dem Ausland
  • Bezahlen von Abonnements bei ausländischen Anbietern

Zudem ist natürlich keine Meldung nötig, wenn es um Überweisungen unter 12.500 Euro geht.

Werde ich über AMW Meldepflicht informiert?

Nein. Sie bekommen keine Benachrichtigung, wenn Sie etwa eine Überweisung tätigen, die der Meldepflicht unterliegt. Kontoinhaber sind selbst dafür verantwortlich, eine Meldung vorzunehmen, wenn eine Überweisung meldepflichtig ist.

Was passiert, wenn ich AWV Meldepflicht nicht beachte?

Viele fragen sich jetzt vielleicht, was die Strafe bei Missachtung der AWV Meldepflicht ist. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann dabei bis zu 30.000 Euro betragen.

Dabei handelt es sich natürlich um die höchstmögliche Summe, die Sie vermutlich nicht fürchten müssen, wenn Sie bei einer Überweisung von 14.000 Euro der Meldepflicht einen Monat zu spät nachgekommen sind. Dennoch ist klar, dass es sehr wichtig ist, dass Sie die AWV Meldepflicht beachten, um Bußgelder zu vermeiden.

Fazit

Die AWV Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung gilt für Privatpersonen bei Auslandsüberweisungen von mehr als 12.500 Euro.

Sie dient der Erfassung von Kapitalflüssen und der Bekämpfung von Finanzkriminalität. Um Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, die Überweisungen rechtzeitig und korrekt bei der Bundesbank zu melden.

Eine sorgfältige Beachtung der Meldepflicht und die Berücksichtigung der Ausnahmen sind entscheidend, um einen reibungslosen Geldtransfer zu gewährleisten.

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