Immer mehr Kundinnen und Kunden erhalten derzeit Schreiben von ihrer Sparkasse mit dem Titel “GiroFirm: Ihre Zustimmung ist erforderlich” oder ähnlich formulierten Hinweisen. Darin heißt es oft, dass eine ausdrückliche Zustimmung zu bestimmten Änderungen erforderlich sei – und dass ohne diese Zustimmung die Zusammenarbeit nicht fortgesetzt werden kann.
Was steckt dahinter? Müssen Sie wirklich zustimmen? Und was passiert, wenn Sie es nicht tun? In diesem Ratgeber erklären wir, worum es geht, welche rechtlichen Hintergründe eine Rolle spielen und wie Sie am besten vorgehen können.
- Anlass: BGH-Urteil zu Vertragsänderungen (April 2021, Az. XI ZR 26/20)
- Bislang konnten Banken/Sparkassen AGB und Preis-/Leistungsverzeichnis durch bloße Information ändern
- Kunden mussten aktiv widersprechen, sonst galten Änderungen als genehmigt („Zustimmungsfiktion“)
- BGH erklärte diese Praxis für unzulässig.
- Vertragsänderungen nur noch wirksam bei ausdrücklicher Zustimmung der Kundinnen und Kunden
- Gilt für neue Entgelte und alle anderen Vertragsbedingungen
- Wenn sie wenig Aktivität auf dem Konto haben, lohnt vielleicht ein Wechsel zu einer anderen Bank mit besseren Konditionen
- Es gibt auch einen Lastschriftübertragungsservice, der einen Kontowechsel erleichtert aber dennoch bedeutet es zeitlicher Aufwand
- Aufwand, Nutzen und Kosten individuell gewichten
Was will die Sparkasse mit dem Schreiben erreichen?
Mit den aktuellen Schreiben holt die Sparkasse Ihre nachträgliche Zustimmung zu geänderten Bedingungen ein. Meist geht es dabei um:
- Neue oder angepasste Gebühren
- Aktualisierte AGB
- Ergänzungen zum Leistungsumfang
- Anpassungen an gesetzliche Vorgaben
Sie werden also gebeten, aktiv zuzustimmen, damit diese Änderungen Vertragsbestandteil werden können. Ohne Ihre Zustimmung dürfen die Sparkassen diese Änderungen nicht wirksam umsetzen.
Droht eine Kündigung bei Nicht-Zustimmung?
Ja, das ist leider möglich. Auch wenn Ihr ursprünglicher Vertrag weiter besteht, solange Sie nicht zustimmen, kann die Sparkasse in diesem Fall von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Bei Girokonten ohne Laufzeitbindung dürfen Banken mit einer Frist von zwei Monaten kündigen.
In vielen Fällen geschieht das auch: Die Sparkassen erklären, dass sie das Konto zu den alten Bedingungen nicht weiterführen können oder wollen. Aus ihrer Sicht fehlt die “Geschäftsgrundlage”.
Was können Sie tun?
1. Prüfen Sie die Unterlagen gründlich
Lesen Sie das Schreiben aufmerksam durch. Enthalten sind meist die neuen Bedingungen sowie Hinweise auf konkrete Änderungen im Preis-Leistungs-Verzeichnis. Wichtig ist, ob neue Gebühren eingeführt oder bestehende erhöht werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob diese Änderungen zulässig oder sinnvoll sind, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale wenden. Auch wir bei mutual.de stehen Ihnen für erste Einschätzungen zur Seite.
2. Zustimmung erteilen – oder nicht
Wenn Sie zustimmen:
- Bestätigen Sie Ihre Zustimmung schriftlich oder elektronisch, wie im Schreiben beschrieben.
- Ihr Konto läuft wie bisher weiter, allerdings zu den neuen Bedingungen.
Wenn Sie nicht zustimmen:
- Die Sparkasse kann das Konto nach Fristablauf kündigen.
- In diesem Fall sollten Sie sich rechtzeitig um ein neues Konto kümmern, z. B. bei einer Direktbank oder anderen regionalen Bank.
3. Reagieren Sie rechtzeitig
Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Auch wenn Sie nicht zustimmen möchten, sollten Sie aktiv reagieren. Denn falls es zu einer Kündigung kommt, müssen Sie sich um folgende Punkte kümmern:
- Neues Girokonto eröffnen
- Daueraufträge und Lastschriften umziehen
- Arbeitgeber und Versicherungen über die neue Kontoverbindung informieren
4. Kulanz erfragen oder verhandeln
In manchen Fällen lohnt es sich, das Gespräch mit Ihrer Sparkasse zu suchen. Gerade bei langjährigen Kundinnen und Kunden zeigen sich einige Institute gesprächsbereit – etwa bei umstrittenen Gebührenerhöhungen oder besonderen Lebenslagen. Garantiert ist das zwar nicht, aber ein Versuch kann sich lohnen.
5. Melden Sie unrechtmäßige Kündigungen
Falls Sie das Gefühl haben, dass die Sparkasse unrechtmäßig oder zu kurzfristig kündigt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Sparkassen-Finanzgruppe oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Auch hier helfen Ihnen Verbraucherzentralen mit Musterschreiben und Beratung.
Rechtlicher Hintergrund: Ihre Rechte als Kundin oder Kunde
- Zustimmungsprinzip: Seit dem BGH-Urteil dürfen Vertragsänderungen nicht mehr einseitig per Schweigen akzeptiert werden. Ihre ausdrückliche Zustimmung ist erforderlich.
- Vertragsbestand: Ohne Zustimmung bleibt der alte Vertrag weiterhin in Kraft. Die Sparkasse darf aber kündigen, sofern keine vertragliche Bindung dem entgegensteht.
- Kündigungsfrist: Bei Girokonten ohne Laufzeit muss die Bank eine Frist von zwei Monaten einhalten.
- Kündigungsschutz: Einseitige Kündigungen ohne sachlichen Grund können sittenwidrig oder missbräuchlich sein – das ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung.
Fazit
Auch wenn es auf den ersten Blick wie eine Formalität aussieht: Das Schreiben Ihrer Sparkasse sollten Sie ernst nehmen. Seit dem BGH-Urteil von 2021 sind aktive Zustimmungen zu Vertragsänderungen erforderlich. Tun Sie das nicht, riskieren Sie die Kündigung Ihres Kontos.
Unsere Empfehlung: Prüfen Sie die Änderungen genau, informieren Sie sich über Ihre Rechte und treffen Sie eine bewusste Entscheidung. Wenn Sie nicht zustimmen möchten, sorgen Sie frühzeitig für Alternativen. Und wenn Sie Zweifel haben, holen Sie sich unabhängige Beratung. Denn am Ende geht es nicht nur um Bedingungen auf dem Papier – sondern um Ihre finanzielle Infrastruktur.
Bleiben Sie informiert und handlungsfähig – wir von mutual.de unterstützen Sie dabei.

Wir betrachten alle Themen gemeinsam und tauschen uns dazu aus. Denn nur viele Augen sehen alles! Das bedeutet mutual und macht Artikel damit neutraler, objektiver und transparenter.