Der Bundesgerichtshof verbietet das von Targobank und Deutschen Bank eingeführte Mindestentgelt für die Kontoüberziehung über den Dispokredit hinaus.
Pauschalzahlung für Kontoüberziehung bei der Targobank und der Deutschen Bank
Eine Überziehung des Kontos, über den vereinbarten Dispokredit hinaus, ist vorerst für den Inhaber des Konto nicht zu bemerken, denn die meisten Banken dulden diese Überziehung stillschweigend. Der Kunde merkt allerdings spätestens an den auf ihn zukommenden Zinsen, die er zu zahlen hat, dass er den Dispo überzogen hat. Banken veröffentlichten normalerweise zwei Zinssätze, einen für die Überziehung des Dispos und einen weiteren, höheren für geduldete Überziehungen. Dieser lag häufig im zweistelligen Bereich. Die Commerzbank liegt mit 16% Zinsen für geduldete Kontoüberziehungen an der Spitze.
Die ING DiBa zog vor einiger Zeit einen Schlussstrich und schaffte beim ING DiBa Girokonto den zweiten höheren Zinssatz komplett ab.
Die Targobank und die Deutschen Bank schafften nun vor einiger Zeit zusätzlich zu den Zinsen ein Mindestentgelt an, welches der Kunde zahlen musste, egal um welche Summe er sein Konto überzogen hatte. Die Höhe der Zahlung lag bei der Targobank bei 2,30€ im Monat und bei der Deutschen Bank bei 6,90€ vierteljährlich. Wenn jemand sein Girokonto bei einer dieser beiden Banken, lediglich für einen Tag um 10€ überzieht müsste er aufs Jahr gerechnet, durch die Pauschale von 6,90€ im Quartal, einen Zinssatz von über 25% zahlen. Der Zinssatz, der durch die Pauschale zustande kommt, liegt somit mit Abstand über dem marktüblichen Satz.
Klage gegen die Pauschal für geduldete Kontoüberziehung
Dass das eine enorme Benachteiligung der Verbraucher ist, sahen auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Verbraucherzentrale Bundesverband und reichten Klage ein. Da sich die beiden Oberlandesgerichte, die sich mit den Einzelfällen der Banken beschäftigten, uneinig waren, kam der Fall vor den Bundesgerichtshof. Und dort wurde ein Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt. Der Bundesgerichtshof verbietet Pauschalzahlungen für geduldete Kontoüberziehungen.
Nach dem Urteil
Vertreter der Targobank zeigten sich nach dem Urteil einsehend und gaben sogleich bekannt, dass sie die Pauschale für geduldete Kontoüberziehungen sofort abschaffen werden. Auch die Deutsche Bank muss sich dem Urteil fügen.
Verbraucher haben die Chance bereits bezahlte Pauschalen zurückzufordern. Dafür sollte man sich schriftlich mit der entsprechenden Bank in Verbindung setzen und das Geld einfordern.
Dies ist wieder einmal ein Beispiel dafür, dass viele Banken nach Möglichkeiten für zusätzliche Einnahmequellen in Form von Gebühren suchen.
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