Bei jedem Kreditvertrag ist es empfehlenswert, eine Vereinbarung über die Erbringung von einer Sondertilgung zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass neben der monatlichen Rückzahlungsrate extra Geldleistungen in den Darlehensvertrag eingebracht werden dürfen.
Für den Kunden ist hierbei wichtig, dass der Kreditvertrag schneller getilgt werden kann und somit die Möglichkeit einer Schuldenfreiheit schneller besteht. Da Banken jedoch mit der regelmäßigen Rückzahlung und somit mit der vereinbarten Kreditlaufzeit kalkulieren, müssen Sondertilgungen vorab genehmigt werden.
Besonders bei Annuitätendarlehen bedarf es hierfür eine extra Vereinbarung. Die Vereinbarung über die Erbringung von Sondertilgungen muss im Darlehensvertrag schriftlich festgelegt werden.
Bei Sondertilgung zu beachten
Ist eine bestimmte Summe vereinbart, so dürfen keine höheren Sondertilgungen erbracht werden. Wird die vereinbarte Summe jedoch unterschritten oder gar keine Sondertilgung geleistet, so hat das für den Darlehensnehmer keine Auswirkung.
In einem Jahr nicht geleistete Sondertilgungen können jedoch nicht im Folgejahr nachgeholt werden. Damit diese Sondertilgungen regelmäßig erbracht werden können, sollte eine Sparrate auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto gespart werden.
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